Verfassungsbeschwerde:Polizist kämpft für sein "Aloha"-Tattoo

Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen - deswegen zieht ein Beamter nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Für sein geplantes Tattoo des Schriftzuges "Aloha" auf dem Unterarm ist ein Polizist nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. "Für mich ist das eindeutig, dass da Grundrechte verletzt sind", sagte der Polizeibeamte der Nachrichtenagentur dpa am Montag. Es sei seine Entscheidung, ob er so ein Tattoo trage und die sei von seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Verfassungsbeschwerde bereits am 16. September eingegangen ist (Az: 2 BvR 1667/20). Der Polizist wendet sich damit gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 14. Mai 2020. In dritter Instanz hatte das Gericht seine Klage zurückgewiesen und sich auf das Beamtengesetz des Freistaates berufen. Daraus ergebe sich, dass bayerische Polizeivollzugsbeamte sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen dürfen.

Das will der Polizist nicht hinnehmen. Er will sich das Wort "Aloha" auf den Unterarm stechen lassen, zur Erinnerung an die Flitterwochen auf Hawaii. "Das ist eine Tätowierung und das geht niemand anders etwas an." Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Viele seiner Kollegen unterstützten ihn. Manche wollten sich selbst tätowieren lassen. Außerdem sei das eine Generationenfrage. "Jüngere sehen das nicht als problematisch an."

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