Süddeutsche Zeitung

Bayern:Corona als Dienstunfall? Polizisten ziehen vor Gericht

Rund 800 bayerische Polizisten haben sich seit Beginn der Pandemie mit dem Coronavirus angesteckt. Nun streiten mehrere Beamte mit dem Freistaat darüber, ob ihre Infektion als Dienstunfall anerkannt wird.

Mehrere Polizisten streiten mit dem Freistaat Bayern darum, ihre Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bestätigte am Freitag, dass elf ihrer Mitglieder Widerspruch gegen einen negativen Bescheid des Landesamtes für Finanzen eingelegt haben und drei Polizisten nun vor dem Verwaltungsgericht München klagen wollen. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kündigte Klagen ihrer Mitglieder an. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes bestätigte, dass dort bislang eine Klage eingegangen sei. "Das Streitthema ist hier angekommen." In dem Fall gehe es um einen Polizisten, der angibt, sich bei einer polizeilichen Fortbildung angesteckt zu haben. Da es sich nicht um ein Eilverfahren handle, sei noch nicht absehbar, wann das Gericht sich mit dem Fall befasst. Das Landesamt für Finanzen teilte am Freitag in Würzburg mit, bei fünf von 31 eingereichten Anträgen auf Anerkennung als Dienstunfall wegen einer Corona-Erkrankung sei keine Infizierung mit dem SARS-CoV-2-Virus nachweisbar gewesen, in weiteren sieben Fällen sei keine Erkrankung festgestellt worden.

Die rechtlichen Voraussetzungen besagen dem Landesamt nach unter anderem, dass der jeweilige Infektionszeitpunkt eindeutig bestimmbar sein und ein Ursachenzusammenhang zwischen der Infektion, der dienstlichen Tätigkeit und der Erkrankung bestehen müsse.

Ein Ursachenzusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit liege demnach vor, wenn das Infektionsereignis "über das allgemeine Ansteckungsrisiko hinaus in besonderer Weise durch die Dienstausübung verursacht wurde", etwa durch vorsätzliches Anspucken eines Polizeibeamten durch eine infizierte Person. Bei dienstlichen Alltagssituationen wie dem üblichen Umgang mit Kollegen liege in einer Pandemie jedoch ein allgemeines Risiko vor, das derzeit alle treffen könne. "Unsere Kollegen fühlen sich allein gelassen", sagte der GdP-Landesvorsitzende Peter Pytlik. Dem stellvertretenden bayerischen DPolG-Landesvorsitzenden Jürgen Ascherl zufolge hatten sich viele der nun gegen den Bescheid vorgehenden Polizisten bei einem polizeiinternen Sportlehrgang angesteckt.

Auch die Witwe eines mit dem Coronavirus gestorbenen Beamten, der am Münchner Flughafen gearbeitet hatte, geht gegen die Entscheidung des Landesamtes vor, die Infektion ihres Mannes nicht als Dienstunfall zu werten. "Die sagen grundsätzlich bei jeder Infektion, dass nicht auszuschließen sei, dass die Polizisten es sich woanders geholt haben", kritisierte Ascherl. "Aber wenn die Polizisten schon draußen ihren Kopf hinhalten, soll der Freistaat auch die Kosten übernehmen."

Das Landesamt für Finanzen teilte mit: "Selbstverständlich besteht unabhängig vom Vorliegen eines Dienstunfalls hinsichtlich etwaiger Krankheitskosten eine Absicherung im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfeleistungen und es entstehen den Beschäftigten insofern keine finanziellen Nachteile."

Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, hat sich inzwischen das Innenministerium in den Streit eingeschaltet. "Wir haben wie angekündigt beim zuständigen Finanzministerium nachdrücklich um eine erneute Prüfung der Haltung zur Anerkennung von Infektionen mit Sars-CoV-2 als Dienstunfälle gebeten", bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. "Das Finanzministerium hat uns daraufhin versichert, dass jeder Einzelfall gewissenhaft geprüft wird."

Gleichzeitig habe das Ministerium aber darauf verwiesen, dass es "einer über das allgemeine Ansteckungsrisiko hinausgehenden Gefährdungslage bedarf", um eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennen zu können.

Nach Angaben des Innenministeriums sind aktuell knapp 250 bayerische Polizisten mit dem Coronavirus infiziert, mehr als 550 gelten seit Beginn der Pandemie als genesen. "Wenn das ein Dienstunfall ist und anerkannt ist, hat das weitreichende Konsequenzen", sagte Ascherl von der DPolG. Dann würden ganz andere Summen ausgezahlt. "Das Finanzministerium scheut eine Anerkennung, weil die Kosten nicht abschätzbar sind."

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