In der Debatte über die Verwendung von Corona-Gästelisten aus der Gastronomie für polizeiliche Zwecke liegen neue Daten vor. Mitte Juli war bekannt geworden, dass in Bayern in mindestens zehn Fällen auf Daten, die beim Besuch eines Lokals angegeben werden müssen und die eigentlich zur Verfolgung möglicher Infektionsketten gedacht sind, für Ermittlungen zugegriffen wurde.
Bayern:Polizei nutzte Corona-Gästelisten auch bei Ermittlungen zu Kleinkriminalität
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Wirte in Bayern müssen strenge Hygiene- und Abstandsregeln beachten, wenn sie Gäste bewirten. Das nutzt nun die Polizei.
(Foto: Angelika Warmuth/dpa)Bereits im Juli wurde bekannt, dass die bayerische Polizei für Ermittlungen auf die Adresslisten von Gastronomen zurückgreift. Nur bei schweren Straftaten und Notfällen, hieß es damals vom Innenministerium. Doch das stimmte nicht.
Von Johann Osel
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