Landespolitik:Zankapfel Wassercent

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Trinkwasser ist das „Lebensmittel Nummer eins“, sagen Politiker gerne. Deshalb will nun auch Bayern den Wassercent einführen. (Foto: Florian Peljak)

Die neue Abgabe sollte in diesem Sommer beschlossen werden. Aber CSU und Freie Wähler können sich nicht einigen. Auch innerhalb der Fraktionen herrschen große Differenzen.

Von Andreas Glas, Christian Sebald

Trinkwasser ist „ein besonders kostbares Gut“. So steht es im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern. Um es noch besser zu schützen, wollen die Regierungsparteien den sogenannten Wassercent nun auch in Bayern einführen. Das ist eine Abgabe, die zumindest vom Grundgedanken her ein jeder bezahlen muss, der Grundwasser oder Oberflächenwasser entnimmt und nutzt, gleich ob Wasserversorger, Privatmensch, Unternehmer oder Landwirt. Zugleich haben CSU und FW beschlossen, die Einnahmen aus dem Wassercent ausschließlich für den Schutz und den Erhalt der hohen Qualität des Wassers hierzulande zu verwenden. Hintergrund der Vereinbarung sind die massiven Proteste gegen geplante Lockerungen des Trinkwasserschutzes im Landesentwicklungsprogramm 2023. Andererseits ist Bayern beim Wassercent Nachzügler. In 13 der 16 Bundesländer gibt es die Abgabe längst.

Doch auch jetzt tun sich die Regierungsfraktionen schwer mit der Umsetzung. Ursprünglich sollte die Abgabe in diesem Sommer unter Dach und Fach sein. Doch daraus wird nun nichts. Es herrschen nicht nur Differenzen zwischen CSU und FW, sondern auch in den Fraktionen. So kann man es dieser Tage immer wieder aus dem Landtag hören – auch wenn die FW unlängst einen Vorschlag präsentiert haben. Die CSU hat diese Woche ebenfalls noch einmal intensiv über die Abgabe debattiert. „Wir erachten den Wassercent als Teil einer Gesamtwasserstrategie für sinnvoll und notwendig“, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek hinterher. „Allerdings haben wir auch festgestellt, dass noch viele Fragen offen sind, angefangen vom Vollzug bis hin zum Personal.“

Für Holetschek geht es bei der neuen Abgabe nicht „um das Ob, sondern um das Wie“. Richtschnur sei ein möglichst unbürokratisches, einfaches Verfahren, das zugleich gerecht und nachvollziehbar sein müsse. Ein zentraler Punkt aus Holetscheks Sicht ist, dass der Wirtschaft keine Wettbewerbsnachteile entstehen dürfen. Deshalb sei es wichtig, alle Beteiligten „noch einmal zusammenzuführen“, vor allem die Kommunen, die Verbraucher, die Bauern und die Wirtschaft und deren jeweilige Organisationen. Sie alle haben teils massive Vorbehalte gegen die neue Abgabe. Außerdem will Holetschek die Debatte „in eine Gesamtstrategie für Wasser“ einbinden, statt eine „isolierte Diskussion“ über den Wassercent zu führen.

Die FW-Fraktion spricht sich für einen sogenannten leitungsgebundenen Wassercent aus. Die Abgabe soll zehn Cent je Kubikmeter Wasser betragen und nur für Wasser fällig werden, das aus dem Wasserhahn kommt – in den Privathaushalten beim Putzen, beim Baden, aber auch beim Blumengießen im Garten, sofern dafür Leitungswasser verwendet wird, wie FW-Fraktionschef Florian Streibl erläutert. Unternehmer und Bauern sollen laut Streibl den Wassercent ebenfalls nur für Leitungswasser bezahlen. Wenn sie Wasser aus eigenen Brunnen oder anderen Quellen schöpfen, wird er demnach nicht fällig. Eine Ausnahme gilt für Mineralwasser- und Getränkehersteller, die Tiefengrundwasser verwenden. Sie sollen dafür 99 Cent je Kubikmeter abführen. Tiefengrundwasser gilt als besonders wertvoll und eiserne Reserve für die Wasserversorgung der Zukunft, deshalb ist seine kommerzielle Nutzung umstritten.

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