Nach Skandal in der JVA GablingenGesetz soll Gefangene in Bayern besser schützen

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Mitarbeitern der JVA Augsburg-Gablingen wird die Misshandlung von Häftlingen vorgeworfen.
Mitarbeitern der JVA Augsburg-Gablingen wird die Misshandlung von Häftlingen vorgeworfen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der JVA Augsburg-Gablingen sollen Gefangene in Bayern per Gesetz besser geschützt werden.
  • Künftig muss ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden kann.
  • Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen drei Beschuldigte wegen der mutmaßlichen Misshandlungen in Gablingen erhoben.
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2024 machte der Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der JVA Augsburg-Gablingen Schlagzeilen. Zwei Jahre später zieht das Justizministerium Konsequenzen.

Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sollen Gefangene in Bayern per Gesetz besser geschützt werden.

Demnach muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) untergebracht werden kann. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende April in den Landtag einbringen, wie er im Rechtsausschuss ankündigte.

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Diese sogenannten bgH standen in der Gablingen-Affäre besonders im Fokus. Bei ihrer Unterbringung dort sollen Häftlinge misshandelt worden sein, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben.

Außerdem soll laut dem neuen Gesetz Flucht- und Befreiungsgefahr kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Die Gefangenen, die dort untergebracht werden, sollen darüber hinaus das Recht bekommen, ihren Anwalt darüber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls auf eine Überprüfung der Maßnahme drängen kann.

Auch über den Gesetzesvorschlag hinaus möchte Eisenreich weitere Maßnahmen umsetzen, die eine von ihm eingesetzte, unabhängige bgH-Kommission in ihrem Ende 2025 vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt - darunter das Schaffen von „besonderen Schutzräumen“ als mildere Variante zu den bgH.

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Außerdem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten erhöht werden, um psychisch auffällige Gefangene besser betreuen zu können. Neben den beiden psychiatrischen Abteilungen Straubing und Würzburg soll in der Justizvollzugsanstalt München eine dritte psychiatrische Abteilung eingerichtet werden. Grund ist laut Eisenreich, dass die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.

Ein Teil dieser psychischen Auffälligkeiten sei auf die Abhängigkeit von Suchtmitteln zurückzuführen. Rund 53 Prozent aller bayerischen Gefangenen haben den Angaben zufolge „einen Suchtmittelhintergrund“.

Die Vorfälle in Gablingen seien aufgrund der mutmaßlichen Beteiligung der Anstaltsleitung „wirklich ein Ausnahmefall“, betonte Eisenreich im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags. Aber: „Einzelne Übergriffe gibt's immer wieder.“

Am Freitag soll das Urteil fallen im Prozess gegen zwei JVA-Mitarbeiter, die eine Insassin in einem bgH der Frauenabteilung von München-Stadelheim misshandelt haben sollen. Laut Anklage traten sie auf die nackte Frau ein. Der Großteil der Strafvollzugsmitarbeiter verhalte sich aber tadellos, betonte Eisenreich. „Die überwältigende Mehrheit ist hier über jeden Verdacht erhaben.“

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