Süddeutsche Zeitung

Pettstadt in Oberfranken:24/7-Laden darf nun doch sonntags verkaufen

In Bayern darf nun erstmals ein automatischer Supermarkt auch am Sonntag öffnen - dank einer Sondergenehmigung der Gemeinde. Der große Wurf ist das noch nicht, finden mehrere Betreiber.

Von Thomas Balbierer

Nun also doch. Nach wochenlangem Hin und Her darf an diesem Sonntag der erste automatisierte 24/7-Laden in Bayern rechtmäßig öffnen. Wie die oberfränkische Gemeinde Pettstadt (Landkreis Bamberg) am Freitag mitteilte, hat der Gemeinderat die vom Handelsriesen Rewe und zwei lokalen Geschäftsleuten betriebene "Nahkauf-Box" vom Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen befreit. Der personalfreie Markt sei "zum Erhalt der wohnortnahen Versorgung notwendig", heißt es in der Mitteilung. In Abstimmung mit dem Landratsamt kam die Gemeinde zu dem Ergebnis, "dass die Schutzziele des Feiertagsgesetzes - Arbeitsruhe, Sonn- und Feiertagsruhe, Religionsfreiheit - durch den Betrieb" nicht gefährdet seien. Der 39-Quadratmeter-Shop liegt in einem Gewerbegebiet.

Der Entscheidung war eine Debatte über Sinn und Unsinn des im bayerischen Feiertagsgesetz verankerten Sonn- und Feiertagsverbots vorausgegangen. Anfang April hatte das Bamberger Landratsamt die Betreiber des 24/7-Ladens darauf hingewiesen, dass die im Konzept vorgesehene Öffnung am Sonntag rechtswidrig sei. Einem Beschluss der Staatsregierung zufolge dürfen sogenannte digitale Kleinstsupermärkte zwar rund um die Uhr aufmachen, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen - um die öffentliche Ruhe nicht zu stören. Der Laden blieb geschlossen, zum Unmut von Betreibern und Kunden.

Das öffentliche Unverständnis über diesen Schritt sowie die Initiative örtlicher CSU-Landtagsabgeordneter bewegte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dazu, eine Prüfung der Rechtslage zu veranlassen. Auf Anfrage teilt das Ministerium nun mit, dass Gemeinden "aus wichtigen Gründen im Einzelfall Befreiungen erteilen" können, so wie das gerade in Pettstadt erfolgt ist. "Einer Zustimmung des Innenministeriums bedarf es nicht." Ob die Prüfung damit abgeschlossen sei oder das Feiertagsgesetz darüber hinaus grundsätzlich geändert werden soll, beantwortete eine Sprecherin am Freitag nicht.

Ein Mitbewerber aus der Oberpfalz kündigt an, zügig nachzuziehen

Die Rewe-Box in Pettstadt ist schließlich nicht das einzige Projekt dieser Art, auch andere Betreiber hoffen auf Lockerungen der strengen Regel. Im oberpfälzischen Parkstein gibt es zum Beispiel einen 24/7-Laden des baden-württembergischen Unternehmens Tante-M, der sonntags bislang nicht öffnen darf. Dessen Chef Christian Maresch äußert sich in einem Telefonat am Freitag überrascht, dass Pettstadt nun den Weg über die Einzelfalllösung geht. "Mir war dieser Weg bekannt, allerdings sind wir an einer allgemeinen Lösung für ganz Bayern interessiert."

Sein Unternehmen habe neben Parkstein weitere bayerische Standorte im Blick. Jedes Mal auf eine Gesetzesbefreiung der örtlichen Behörde zu hoffen, sei keine langfristige Lösung. "Wir wollen Rechtssicherheit in Bayern", sagt Maresch. Auch ein Rewe-Sprecher sagt am Freitag, dass die bis Ende des Jahres befristete Genehmigung in Pettstadt nur "ein erster Schritt" sei. Man hoffe weiterhin auf eine Gesetzesanpassung, sei aber "zufrieden und dankbar", dass eine kurzfristige Lösung gefunden wurde. Nach der Schließung Anfang April hatte Rewe noch mit dem Aus für das Pilotprojekt gedroht.

Ob demnächst auch der Tante-M-Markt in Parkstein sonntags öffnet? Bislang habe er diesen Weg nicht verfolgt, sagt Christian Maresch. Aber nach der Entscheidung aus Pettstadt "werden wir sicherlich zügig nachziehen".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5579715
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/mz
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.