Die Einstellung des Strafprozesses gegen zwei Vertreter von Alpgenossenschaften in Oberstdorf wegen der Zerstörung des streng geschützten Rappenalptals im Herbst vor zwei Jahren ist eine Klatsche für Staatsregierung und Landtag. Wer nämlich die Verwirrung und die nicht mehr aufklärbaren Missverständnisse um den Aktenvermerk, die jetzt zum schnellen Ende des Prozesses geführt haben, ausschließlich den Mitarbeitern an der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Oberallgäu und deren angeblich nachlässigem Arbeitsstil anlastet, springt zu kurz. Die Unteren Naturschutzbehörden sind so schmal besetzt und so mit Aufgaben und Zuständigkeiten beispielsweise für die erneuerbaren Energien überfrachtet, dass ein Fall wie das Rappenalptal überall in Bayern passieren kann.
MeinungNaturschutz:Das Rappenalptal scheint Regierung und Landtag egal zu sein
Kommentar von Christian Sebald
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Das vorzeitige Ende des Strafprozesses wegen der Zerstörung des Gebiets ist nicht alleine mit Schlamperei im Landratsamt Oberallgäu begründen. Verantwortlich dafür sind vielmehr Staatsregierung und Landtag.
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