UmweltskandalRücktransport von illegal abgeladenem Müll aus Tschechien hat begonnen

Die ersten Transporter mit dort illegal abgeladenem Müll haben das tschechische Jiříkov am Montag  Richtung Deutschland verlassen.
Die ersten Transporter mit dort illegal abgeladenem Müll haben das tschechische Jiříkov am Montag  Richtung Deutschland verlassen. (Foto: privat)

Der Freistaat will insgesamt mehr als 300 Tonnen Abfälle zurückholen, die ein inzwischen insolventes Unternehmen aus der Oberpfalz im Nachbarland entsorgt haben soll.

Der Rücktransport von illegal im tschechischen Grenzgebiet entsorgten Müll aus Bayern hat begonnen. Eine erste Fraktion mit Abfällen, die ein inzwischen insolventes Unternehmen aus der Oberpfalz dort rechtswidrig abgeladen haben soll, hat das tschechischen Jiříkov am Montag Richtung Deutschland verlassen. Das meldet die Regierung der Oberpfalz, die den Rücktransport organisiert.

Insgesamt sollen voraussichtlich mehr als 300 Tonnen Müll aus Tschechien zurückgeholt werden, darunter Verbundwerkstoffe wie carbonfaserverstärkter Kunststoff (CFK) und Teile von Lithium-Ionen-Batterien. Aktuell würden am Standort Jiříkov die Materialien „nach Art, Größe und Fraktionen grob sortiert“, teilt die Regierung mit.

Von Montag an machten sich erste Transporter mit Prepreg-Abfällen auf den Weg nach Deutschland. Bei Pregpreg handelt es sich um Faserhalbzeug wie Glas- oder Kohlenstofffasergewebe, das etwa in der Luft- und Raumfahrt oder Automobilindustrie verwendet wird. Die zurückgeholten Abfälle sollen in Deutschland einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. „Die weiteren Transporte werden sich zeitnah anschließen“, heißt es im Schreiben der Regierung

Die Firma aus der Oberpfalz, die für den illegalen Transport nach Tschechien verantwortlich sein soll, wäre eigentlich verpflichtet gewesen, den Müll selbst zurückzuholen. Da sie das nicht getan hat, organisiert die Regierung das per Ersatzvornahme. Ob der Freistaat sich die Kosten – im Raum steht eine mittlere sechsstellige Summe – von dem insolventen Unternehmen zurückholen kann, ist ungewiss. Falls nicht, muss der Steuerzahler dafür aufkommen.

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