Juristen haben eine eigene Sprache, Laien können da manchmal nur schwer folgen. Bei Thomas Walther ist das anders, er erzählt plastisch, mit vielen Beispielen, und wenn gerade nichts anderes greifbar ist, dann erläutert er das Auschwitz-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1968 eben mit Hilfe der Blütenblätter, die auf die Tischdecke seines Esstischs gestickt sind. Der BGH hat damals für viele Jahrzehnte zementiert, dass SS-Männer nur dann für Verbrechen in Konzentrationslagern verurteilt werden können, wenn ihnen eine unmittelbare Tatbeteiligung nachgewiesen wird. Dem Juristen Thomas Walther ist es zu verdanken, dass diese Praxis eine Wende erfahren hat: Angehörige von Wachmannschaften sind auch dann der Beihilfe des Mordes schuldig, wenn sie Teil der Vernichtungsmaschinerie in den Lagern waren - ohne unmittelbare Tatbeteiligung.
Thomas Walther:Ein Leben für die Gerechtigkeit
Thomas Walther veränderte die deutsche Rechtsprechung: Viele NS-Schergen konnten deshalb auch nach Jahrzehnten noch verurteilt werden. Jetzt wird dem Juristen das Bundesverdienstkreuz verliehen.
Von Florian Fuchs, Wangen
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