Die Vorwürfe wiegen schwer: Weil er Schmerzmittel in einem Landshuter Krankenhaus entwendet und unter anderem durch potenziell lebensbedrohliches Adrenalin ersetzt haben soll, muss sich seit dieser Woche ein 42-jähriger Krankenpfleger am Landgericht wegen 15-fachen versuchten Mordes verantworten. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Landgericht Landshut macht am Donnerstag der Angeklagte erstmals Angaben. Über eine Erklärung seines Verteidigers räumt er die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Sein angebliches Motiv: Schlaflosigkeit.
Wie schon zum Prozessauftakt macht der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag immer wieder Notizen in einem kleinen Büchlein. Er verfolgt das Geschehen aufmerksam. Reden lässt er jedoch seine Verteidiger. In der Erklärung, die einer seiner beiden Anwälte vorträgt, gibt der 42-Jährige zu, die Medikamente vertauscht zu haben. „Aber er wollte keine Patienten töten“, erklärt sein Verteidiger. Dass Adrenalin bei Patienten mit gewissen Vorerkrankungen tödlich wirken kann, wie es in der Anklage steht, will der Krankenpfleger offenbar nicht gewusst haben.
Mutmaßlich ist in Landshut sechs Patientinnen und Patienten aufgrund der manipulierten Ampullen Adrenalin verabreicht worden, bei neun weiteren wäre es möglich gewesen. Manche kämpfen bis heute mit den psychischen Folgen.
Mit den Schmerzmitteln, die er im September 2024 in der Klinik entwendet hat, wollte der Angeklagte seine „extreme Schlaflosigkeit“ bekämpfen, die ihn seit Jugendtagen plage. Nachdem er es erfolglos mit regelmäßigem Kiffen versucht habe, sei sein Mandant 2020 nach einem Schlag auf den Kopf im Krankenhaus mit dem Schmerzmittel Piritramid behandelt worden, erklärt der Verteidiger: „Und da hatte er erstmals das Gefühl, richtig schlafen zu können.“
Besagtes Piritramid war es auch, das der Angeklagte später in Landshut für den Eigengebrauch entwendete und im Betäubungsmittel-Tresor durch umetikettierte Adrenalin-Ampullen ersetzte. Zudem stahl er Morphin, an dessen Stelle er manipulierte Naloxon-Ampullen in den Medikamenten-Schrank stellte. Naloxon gilt im Gegensatz zu Adrenalin als harmlos.
Brisant an der Einlassung des Angeklagten ist, dass er offenbar früher schon Piritramid gestohlen hatte. Über eine Zeitarbeitsfirma war der Pfleger auch in anderen Kliniken im Einsatz. In Fulda wurde sein Arbeitsverhältnis dann beendet, „weil er mehrere Ampullen Piritramid entwendet hatte“, sagt der Verteidiger: „Der Chef der Zeitarbeitsfirma hat davon gewusst und setzte ihn danach weiter in den Krankenhäusern in Würzburg und Landshut ein.“
Sein Verhalten sei „unverzeihlich“, lässt der Angeklagte seinen Verteidiger erklären. Eine persönliche Entschuldigung gibt es nicht
Bei seinem Mandanten sei in der Vergangenheit bereits ADHS sowie eine THC-Abhängigkeit diagnostiziert worden, kurzzeitig habe er auch unter Betreuung gestanden, berichtet der Verteidiger weiter. Die Versetzung des Angeklagten von der Landshuter Aufnahme- in die Notfallstation „versetzte ihn in totalen Stress, weil er glaubte, für diese Tätigkeit nicht ausreichend ausgebildet zu sein“, erklärt der Verteidiger. „Aber das Klinikpersonal beruhigte ihn, dass er das schon schaffe.“ Dennoch habe das bei seinem Mandanten zu Panikattacken „und einem großen Verlangen nach Piritramid“ geführt.
All das zum Leidwesen der Patienten, die vor Gericht davon berichten, dass nach der mutmaßlichen Verabreichung von Adrenalin ihr „Herz so schnell geschlagen“ habe und sie „schlecht Luft bekommen“ hätten. Er habe, so berichtet ein Patient, eine Krankenschwester sagen hören: „Holt einen Arzt, der stirbt gleich.“ Auch eine andere Patientin erzählt, sie habe „gedacht, ich muss sterben“. Die Folgen seien immer noch spürbar: „Ich hätte jetzt wieder einen Termin in dem Krankenhaus gehabt, konnte ihn aber nicht wahrnehmen, weil ich Angst habe.“
Ein persönliches Wort der Entschuldigung kommt dem Angeklagten in der Verhandlung nicht über die Lippen. Aber in seiner Erklärung bringt er sein Bedauern zum Ausdruck. Für ihn sei es „unverzeihlich“, dass er die ihm anvertrauten Patienten gefährdet habe. Der Prozess wird fortgesetzt.

