Wohnen in BayernLandshut könnte im Januar aus der Mieterschutzverordnung fallen

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Der Bundestag hat im Sommer die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Das Gesetz erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung auszuweisen.
Der Bundestag hat im Sommer die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Das Gesetz erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung auszuweisen. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Wohnungsmarkt in Landshut ist laut einem aktuellen Gutachten nicht mehr angespannt.  Stadtverwaltung und Mieterverein äußern Bedenken und mahnen, die Lebenswirklichkeit in der Zuzugsregion werde in der Untersuchung „völlig verkannt“.

Von Alexander Kappen, Landshut

An bezahlbare Wohnungen zu gelangen, ist – vor allem in den bayerischen Ballungsräumen, aber nicht nur dort – weiter sehr schwierig. Vielerorts wird man es mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben, dass der Bundestag im Sommer die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat. Das entsprechende Gesetz erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung auszuweisen. Dort dürfen die Mieten bei einer Neuvermietung zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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