Naturfrevel:Hochwassergefahr am Rappenalpbach gebannt

Naturfrevel: Ausgebaggert, begradigt und kanalisiert: Der Oberlauf des Rappenalpbachs nach seiner Zerstörung durch Allgäuer Alpbauern.

Ausgebaggert, begradigt und kanalisiert: Der Oberlauf des Rappenalpbachs nach seiner Zerstörung durch Allgäuer Alpbauern.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Für die illegale Begradigung des Bachs hatten die Täter Dämme errichtet, dadurch stieg die Gefahr von Überflutungen. Das Landratsamt Oberallgäu lässt diese Dämme nun wieder öffnen.

Von Christian Sebald, Oberstdorf

Nach dem Naturfrevel im Oberallgäuer Rappenalptal ist die Hochwassergefahr für die Unterlieger wieder gebannt. Das Landratsamt Oberallgäu hat in den vergangenen Tagen an mehreren Stellen die Dämme öffnen lassen, die bei der illegalen Begradigung und Kanalisierung des Rappenalpbachs aufgeschüttet worden waren. Dadurch kann ein Hochwasser in dem Gebirgsbach wieder auf die angrenzenden Wiesen und Weiden austreten, statt die Anlieger im Unterlauf zu gefährden. Außerdem wurde das Bachbett mit Hilfe von Drohnen vermessen, um das Ausmaß der Schäden in dem einzigartigen Naturschutzgebiet zu dokumentieren.

Die Begradigung und Kanalisierung des Rappenalpbachs zählen Experten zufolge zu den schlimmsten Naturfreveln der letzten Jahre in Bayern. Das Gebirgstal im Süden von Oberstdorf ist ein beliebtes Ausflugsziel und nach deutschem wie europäischem Recht maximal geschützt. Es war ein wertvoller Lebensraum für seltene Insekten wie die Schnarrschrecke, aber auch besondere Vogelarten wie den Flussuferläufer. Im Herbst ließen die Alpbauern, die dort über den Sommer ihre Vieh auf den Wiesen weiden, den Rapppenalpbach auf 1,6 Kilometer Länge komplett umgraben. Nach Angaben des Landratsamts waren die Arbeiten nicht genehmigt und wären nie genehmigungsfähig gewesen.

Die Behörde räumte allerdings ein, dass man nach einem Hochwasser im Sommer mit den Alpbauern über kleinere flussbauliche Maßnahmen gesprochen habe. Deshalb kursieren im Allgäu Mutmaßungen über eine angebliche Tolerierung des Frevels durch die Kreisbehörde oder eine Mitwisserschaft. Das Landratsamt dementiert die Vorwürfe entschieden. Dabei hat die Behörde inzwischen eine erste Bestätigung bekommen. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies einen Eilantrag der Alpbauern gegen die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes ab. Die Richter bekräftigten ausdrücklich, dass die Arbeiten weder genehmigt waren noch genehmigungsfähig gewesen wären. Die Alpbauern müssen die Kosten für die Sanierung des Hochwasserschutzes bezahlen.

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