Je näher der Tag rückt, an dem Matthias Podszus womöglich vor Gericht aussagen muss, desto unwohler wird ihm. Er müsste dann erzählen von all dem Leid, das er erfahren haben soll. Von den Stunden mit Johann Meier, in dessen Büro er als Kind immer zitiert worden sei. Von dem körperlichen Missbrauch, den er ihm angetan habe, vorgebeugt über den Schreibtisch, und von dem psychischen. „Mein Liebling“ habe Meier ihn immer genannt. Und dann waren da noch die drakonischen Strafen, die er in Pielenhofen, dem Vorschulinternat der Domspatzen, auf das Podszus Anfang der Neunzigerjahre ging, erlitten habe. Das ewig lange „Strafestehen“ in der Nacht im Waschraum, die Isolation von den Eltern.
Podszus will all das erzählen, denn er will recht bekommen vor Gericht. Als Erster hat er das Bistum Regensburg verklagt und fordert eine Millionensumme für Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Podszus ist arbeitsunfähig und seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung – Folgen des Missbrauchs, sagt er. Er will also reden, aber er weiß nicht, ob er es auch kann. Zu schmerzhaft sind all die Erinnerungen. Nun aber wird er es wohl müssen.

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Das Bistum nämlich lehnt es ab, sich mit Podszus gütlich und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einigen. So hatte es das Landgericht Regensburg vorgeschlagen. Es wollte Posdzus offenbar die Qual einer Aussage ersparen. Ein Güterichter hätte keine Entscheidung getroffen, es gäbe kein Urteil. Er wäre als Mediator aufgetreten mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Podszus stimmte zu. „Ich kann nicht schlafen, wenn ich daran denke, in der Öffentlichkeit über den Missbrauch zu reden“, schreibt er in einer Mitteilung. Für das Bistum aber kam ein Termin bei einem Güterrichter nicht infrage. Und es führt eine für Podszus und seinen Anwalt erstaunliche Begründung an.
Es habe schlicht nicht genügend Geld für eine freiwillige Zahlung, so steht es in einem Schreiben der Anwälte des Bistums, das der SZ vorliegt. Die Diözese verfüge über „keine unerschöpflichen Mittel“, ist dort zu lesen. Dass sie durchaus Mittel hat, kann man woanders nachlesen, nämlich im Jahresabschlussbericht der Diözese von 2023. Da ist das Eigenkapital aufgeführt: 982,8 Millionen Euro, fast eine Milliarde. Oder das Nettovermögen: 134,4 Millionen Euro. „Geradezu lächerlich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer“, nennt Sven Markuske, Podszus Anwalt, die Begründung des Bistums. Das Bistum selbst antwortete auf eine frühere Anfrage der SZ zu diesem Fall, dass es sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern wolle. Auf eine aktuelle Anfrage, auch zu den finanziellen Mitteln des Bistums, wurde mit dem Hinweis reagiert, dass eine schnelle Antwort aus Termingründen nicht möglich sei.
Welche Haltung es hat, wird im Brief seiner Anwälte deutlich. Die finanziellen Mittel seien begrenzt, steht dort, die Anzahl der Bedürftigen aber, die auf das Bistum angewiesen seien, sei „nahezu unerschöpflich“. Deshalb könne die Diözese nicht einfach so eine freiwillige Zahlung „in immenser Höhe“ leisten und müsse den Fall streng prüfen. Dabei kommen die Anwälte des Bistums zu dem Schluss, dass es „berechtigte Zweifel“ an der Erzählung von Matthias Podszus gebe.

Dass Johann Meier Kinder missbraucht, geschlagen und gedemütigt hat, ist unstrittig. So steht es im Abschlussbericht über Missbrauch bei den Domspatzen, den das Bistum selbst in Auftrag gegeben hat. Die Anwälte des Bistums zweifeln aber an, dass Podszus unter den Opfern war. So stellen sie etwa eine „nur kurze Dauer des gemeinsamen Aufenthalts“ von Podszus und seinem mutmaßlichen Peiniger am Vorschulinternat fest. Meier habe zudem als Schuldirektor gehandelt und nicht als Priester, das Bistum soll also nicht zuständig gewesen sein. Seine Aufgabe als Direktor sei Meier nur erlaubt und ihm nicht zugewiesen worden. So steht es in einer Mitteilung von 1953, das die Anwälte als Beweismittel anführen. Markuske hält dem entgegen, dass Meier als Priester dem Bistum unterstellt gewesen sei.
Zudem führen die Anwälte des Bistums an, dass die Taten verjährt seien. In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Aachen diese Argumentation gelten lassen. Das Landgericht Regensburg allerdings hatte in einer Verfügung klargestellt, dass es einige der Taten als nicht verjährt ansieht. Auch auf die Entschädigungssumme, die Podszus schon von der Kirche erhalten hat, 50 000 Euro, gehen die Anwälte des Bistums ein. Diese sei „durchaus ausreichend“. Es handele sich dabei aber nur um ein „christliches Entgegenkommen“ und keinesfalls um ein Schuldeingeständnis. Die Aussagen von mutmaßlichen Missbrauchsopfern, die bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen einen Antrag stellen, werden nur auf ihre Plausibilität überprüft, auf einen „konkreten Nachweis der Richtigkeit“ werde verzichtet, heißt es in dem Schreiben der Anwälte. Und sie nennen auch den Grund dafür: Den Opfern solle die Belastung eines Beweisverfahrens erspart bleiben.
Matthias Podszus wird es nicht erspart. Jetzt, da das Bistum eine gütliche Einigung abgelehnt habe, werde es zur mündlichen Verhandlung kommen, sagt Markuske. Er rechnet mit einem Termin im kommenden Jahr. Und Podszus? Ist froh, dass er noch ein paar Monate hat, um sich vorzubereiten. Zusammen mit seinem Therapeuten werde er einen Bericht verfassen, teilt er mit. Ansonsten „besteht die Gefahr, dass ich bei einer Aussage die Kontrolle verliere und gar nichts mehr sage“.

