Nach dem früheren Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU) verliert mit dem einstigen Chef der örtlichen Kreissparkasse, Georg Bromme, nun auch der zweite Hauptprotagonist der Miesbacher Sparkassenaffäre große Teile seiner Altersversorgung. Das Landgericht München II hat am Donnerstag eine Zivilklage des einstigen Vorstandsvorsitzenden gegen die Sparkasse zurückgewiesen. Bromme wollte mehr als 12 000 Euro Pension allein für den März 2023 einklagen und hätte bei Erfolg Monat für Monat den gleichen Betrag einfordern können. Die Sparkasse hatte ihm die Pension gestrichen, nachdem Anfang 2023 seine strafrechtliche Verurteilung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung wegen Untreue rechtskräftig geworden war.
Bromme hatte ein erstes, geringfügig milderes Urteil aus dem Jahr 2019 durch die Instanzen getrieben und so lange weiter Pension bezogen. Weil die Sparkasse erst einige Wochen später von der Rechtskraft des Urteils erfahren hatte, forderte sie von Bromme ihrerseits rund 14 000 Euro an ausbezahlten Bezügen zurück. Im Zivilverfahren gab das Landgericht der Sparkasse recht, weil auch ein Ruheständler alle Rechte aus dem Beamtenverhältnis verliere, wenn er eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhält. Verurteilt worden war Bromme wegen luxuriöser Fahrten und Feiern von Verwaltungsräten und Lokalpolitikern auf Kosten der Sparkasse in den Jahren bis 2013.
Der frühere Landrat Kreidl als damaliger Vorsitzender des Verwaltungsrats war deswegen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm hatte die Landesanwaltschaft sein Ruhegehalt als Landrat und als Bürgermeister von Fischbachau schon vor längerer Zeit gekürzt. Erst vor einigen Tagen hat das Verwaltungsgericht München Kreidl die Pension ganz gestrichen. Die Bezüge für seine Jahre als Landtagsabgeordneter bleiben davon unberührt. Gemäß Abgeordnetengesetz müsste Kreidl dafür monatlich mehr als 4000 Euro erhalten. Bromme wurde laut Gerichtsangaben anstelle seiner Pension „bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert“.