BGH-Entscheidung:Nüßlein und Sauter dürfen Millionenprovision aus Maskendeals behalten

BGH-Entscheidung: Nach seinem unrühmlichen Agieren in der Maskenaffäre stellen sich jetzt Fragen zur Rolle, die Alfred Sauter in seiner Doppelfunktion als CSU-Abgeordneter und Anwalt für den TÜV Süd spielte.

Nach seinem unrühmlichen Agieren in der Maskenaffäre stellen sich jetzt Fragen zur Rolle, die Alfred Sauter in seiner Doppelfunktion als CSU-Abgeordneter und Anwalt für den TÜV Süd spielte.

(Foto: Rolf Poss/imago images)

Zu Beginn der Pandemie erhielten die CSU-Politiker üppige Provisionen bei der Beschaffung von Schutzmasken. Der BGH sieht den Tatbestand der Bestechlichkeit aber nicht erfüllt.

Von Johann Osel und Klaus Ott

Diese Gerichtsentscheidung ist für die früheren CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein wie bares Geld - und dürfte gleichzeitig viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler empören. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe haben Sauter und Nüßlein zusammen mit ihrer fünfköpfigen Vermittlergruppe bei umstrittenen Maskendeals zu Beginn der Pandemie nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.

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:Wie Nüßlein, Sauter und Tandler an ihre Millionen kamen

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