Maskenaffäre:Andrea Tandler bleibt in U-Haft

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Andrea Tandler kam vergangenes Jahr maskiert zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Tochter des Ex-Ministers und einstigen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler hat mit einer Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht keinen Erfolg. Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und ein Prozess dürften nunmehr bald folgen.

Von Klaus Ott

Seit fast einem Vierteljahr sitzen Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner Darius N. schon in Untersuchungshaft. Und dort müssen die beiden Masken-Millionäre einstweilen auch noch bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt Haftbeschwerden als "unbegründet verworfen", wie die Justiz-Pressestelle am Mittwoch mitteilte. Das OLG geht sowohl von Fluchtgefahr wie auch von einem "dringenden Tatverdacht" aus, was den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe anbelangt.

Andrea Tandler, Tochter des einstigen CSU-Generalsekretärs und Ex-Ministers Gerold Tandler, hatte zusammen mit ihrem Partner N. bei Geschäften mit Corona-Schutzmasken mehr als 48 Millionen Euro Provision kassiert. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit langem wegen der Verdachts, die beiden hätten ihre Maskenerlöse nicht ordnungsgemäß versteuert. Der Schaden für den Fiskus soll mehr als 15 Millionen Euro betragen. Die Tandler-Tochter soll zudem bei einer von ihr später zurückgezahlten Corono-Hilfe in Höhe von 9000 Euro Subventionsbetrug begangen haben. Die Staatshilfe war für Tandlers Münchner Werbeagentur Pfennigturm gewährt worden.

Die beiden Masken-Millionäre haben sämtliche Verdachtsmomente wiederholt zurückgewiesen. Dass das OLG München trotzdem von einem dringenden Tatverdacht ausgeht, stärkt die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen. Aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten heißt es, mit einer Anklage gegen Andrea Tandler und Darius N. sei bald zu rechnen. Nach der absehbaren Anklage dürfte es auch nicht mehr lange bis zu einem Prozess dauern, der dann am Landgericht München I stattfinden würde.

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Vor dem OLG hatte bereits das Landgericht die Haftbeschwerden verworfen. Insofern ist damit zu rechnen, dass das Landgericht die geplante Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt. Im Falle einer Verurteilung müssten Andrea Tandler und Darius N. mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung postuliert, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe prinzipiell keine Bewährungsstrafen mehr möglich seien.

Die Fluchtgefahr wird von der Justiz damit begründet, dass die beiden Beschuldigten von empfindlichen Freiheitsstrafen ausgehen müssten. Andrea Tandler verfüge über ein breites soziales Netz in der Schweiz; die Familie Tandler besitze dort eine Wohnung. Andrea Tandler habe diese Wohnung in Davos als zweites Zuhause bezeichnet, heißt es in Ermittlungsakten. Auch bei Darius N. geht die Justiz davon aus, dass dieser sich ins Ausland absetzen könnte. Für die beiden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Daran ändert auch die Untersuchungshaft nichts.

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