Was Mariä Himmelfahrt betrifft, so hat zumindest für gläubige Katholiken eines festzustehen: Die Heilige Maria ist mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen worden. So hat es Papst Pius XII. 1950 verkündet – und er hat sich dabei als erster und bisher einziger Pontifex auf jene päpstliche Unfehlbarkeit berufen, die 1870 extra für solche Fälle eingeführt worden war.
Im Gegensatz zu diesem ex cathedra erteilten Himmelfahrtskommando ist das Geschäft der Statistiker stets mit gewissen Unschärfen behaftet. Konsequenzen haben aber auch ihre Ergebnisse. So dürfen sich nun ein paar tausend Bayern mehr als bisher auf einen freien Tag am 15. August freuen. Mariä Himmelfahrt ist nämlich ab sofort auch in Marktrodach, Baiersdorf, Weisendorf, Schwebheim, Memmingerberg und Oettingen ein gesetzlicher Feiertag. Das hat das bayerische Innenministerium am Montag mitgeteilt. Für Marktschorgast und Seßlach gilt das Gegenteil: Da müssen die Menschen am 15. August so lange arbeiten, bis es dort wieder mehr Katholiken als Protestanten gibt.
Wann ein gesetzlicher Feiertag ist, regelt das Feiertagsgesetz. Das sieht für den Freistaat zwölf Feiertage vor und dazu noch Mariä Himmelfahrt, sofern es in der jeweiligen Kommune mehr Katholiken als Protestanten gibt. Das ist laut Landesamt für Statistik derzeit in 1708 von 2056 Gemeinden der Fall. Wie viele Menschen sich zu wieder anderen oder zu gar keiner Religion bekennen, spielt dabei keine Rolle, selbst wenn es irgendwo in Bayern eine relative oder absolute Mehrheit an Buddhisten, Juden, Muslimen, Hindus, Daoisten, Atheisten oder sonstwie Gläubigen geben sollte.
Ganz unabhängig von Fairnessfragen: Für Anhänger eines arbeitsfreien 15. August ist das gut so. Denn ob es da oder dort neuerdings mehr Katholiken oder Protestanten gibt, hängt weniger von Taufen und Eintritten ab, sondern eher davon, welcher Kirche weniger Schäfchen verloren gehen. Außerdem ist der Zeitpunkt entscheidend. Die Christenheit feiert Mariä Himmelfahrt zwar angeblich schon seit dem 5. Jahrhundert, doch die aktuelle Regelung richtet sich nach dem Zensus von 2022. Derlei Volkszählungen müssen in der EU alle zehn Jahre stattfinden, sodass die jetzige Bestimmung wohl auch so lange gelten wird.
Bis dahin können sich ja zum Beispiel die Oettinger Gedanken über eine feiertagsfreundliche Konfession machen, denn dort gab es zum Stichtag nur sechs Katholiken mehr als Protestanten. Womöglich können aber auch Statistiker Wunder bewirken: Für Weisendorf zählte das Landesamt 2102 Katholiken und 2104 Protestanten, um ihnen trotzdem allesamt freizugeben am 15. August. Die veröffentlichten Werte könnten von den tatsächlichen wegen der nötigen Anonymisierung geringfügig abweichen, heißt es dazu von den Statistikern. Denn nebenbei ist Religion ja auch noch Privatsache.


