Bildung in Bayern:Schwangere Lehrerinnen dürfen ab Oktober wieder unterrichten

Bildung in Bayern: 2900 Lehrerinnen in Bayern sind aktuell schwanger.

2900 Lehrerinnen in Bayern sind aktuell schwanger.

(Foto: imago images/photothek)

Lehrerverbände kritisieren aber, dass Minister Piazolo bisher keine Details nennt. An den Schulen wächst die Unruhe.

Von Anna Günther

Von 4. Oktober an können schwangere Lehrerinnen in Bayern wieder in den Schulen unterrichten. Das bestätigte das Kultusministerium auf Anfrage. Schulminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte am Dienstag nach dem Ministerrat verkündet, dass das Corona-bedingte Betretungsverbot für Schwangere aufgehoben werden soll. Mehr Details oder einen Zeitpunkt nannte er allerdings nicht. Diese vagen Angaben hatten zuletzt Kritik der Lehrerverbände ausgelöst.

Der Bayerische Philologenverband forderte Klarheit und konkrete Entscheidungen. "Die aktuellen Aussagen des Kultusministers zum Einsatz Schwangerer an Schulen nähren viele Spekulationen und sorgen für große Unsicherheit und Verärgerung bei den betroffenen Schwangeren, vertretenden Lehrkräften sowie Schulleitungen", sagte der Vorsitzende des Verbandes, Michael Schwägerl. Es stoße zudem bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis, dass dieses Thema nicht bereits vor Schulbeginn habe geklärt werden können.

"Wir brauchen jetzt möglichst schnell klare Entscheidungen, ob Schulen wieder für Schwangere geöffnet werden, und - wenn ja - verlässliche Regelungen, die den Schutz von Mutter und Kind vor Ort sicherstellen", sagte Schwägerl. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte Piazolos "desolate Informationspolitik", die verunsichere und verwirre.

2900 Lehrerinnen sind derzeit schwanger

Piazolo hatte zwar schon in der Woche vor Schulbeginn bei der Pressekonferenz zum neuen Schuljahr angekündigt, dass sich bei diesem Thema bald etwas tun könnte. Konkreter wurde er aber erst am ersten Schultag. In der Kabinettssitzung war offenbar der Beschluss gefallen, das im Zuge von Corona eingeführte Betretungsverbot für Schwangere aufzuheben. Es solle aber keinen Zwang dazu geben, hatte Piazolo erklärt.

Die Lehrerinnen sollen dies je nach Situation mit ihrem Arzt und der Schulleitung absprechen. Konkreter wurde Piazolo auch auf Nachfrage noch nicht, er nannte auch noch keine Details, wie die geplante freiwillige Regelung aussehen könnte. "Die Einzelheiten werden wir noch festlegen, das wird nicht von heute auf morgen passieren", sagte er lediglich.

2900 Lehrerinnen sind derzeit schwanger, bis dato müssen sie daheim bleiben und von dort aus digital unterrichten oder Verwaltungsaufgaben übernehmen. Ein Ersatz für Schulunterricht ist das aus Sicht vieler Schulleiter nicht. Dabei würde die Rückkehr der einen oder anderen Pädagogin den konkreten Lehrermangel an den Schulen etwas lindern. Zumal einige Schulleiter von Kolleginnen berichten, die gerne kommen würden, wenn sie dürften. Nun wird das Kultusministerium die entsprechende Allgemeinverfügung ändern.

Hans Rottbauer, Dienstrecht-Experte im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband, mahnte aber an, dass die Entscheidung darüber, ob eine Schwangere in die Schule zurückkehren kann, nur gemeinsam mit ihrem Arzt getroffen werden dürfe. Schulleitern könne diese Verantwortung nicht aufgebürdet werden. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr müsse "die Sicherheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes im Vordergrund stehen", sagte Rottbauer. Viele Schwangere unterrichteten bisher per Videokonferenz, während sogenannte Teamlehrkräfte in der Klasse standen. Diese müssten "angesichts der prekären Lage" an den Schulen unbedingt gehalten und dürften nicht entlassen werden.

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