Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen in Bayern ist nur für drei Wochenenden ausgesetzt. Die Befreiung gelte auch nur für unbedingt notwendige Lieferungen in der Zeit von 15. bis 31. August, heißt es in einer Mitteilung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
„Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen an diesen Wochenenden fahren, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrtsstraßen befördert werden könnten“, heißt es in der Mitteilung Herrmanns. Wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung, die Umwelt und auf den Ferienreiseverkehr dürfe aber nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden.
Herrmann wies auch darauf hin, dass in Österreich bisher keine Ausnahme vom Fahrverbot gelte. Dies könne dazu führen, dass Lkw an der Grenze stehen bleiben müssten und es zu Staus komme.
Am Montag hatte Herrmann mitgeteilt, dass der Freistaat ab kommendem Wochenende vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen ausgesetzt. „Mit der Aufhebung des Fahrverbots können kritische Güter wie Rohstoffe, Chemikalien und Energieträger auf die Straße umgelenkt werden“, hieß es.
Die Maßnahme könne helfen, Lieferketten zu stabilisieren, vor allem wollen wir auch Produktionsstopps in der Industrie verhindern, sagte Herrmann. „Wir wollen den Ausfall der Binnenschifffahrt und die Belastung der Wirtschaft so zumindest teilweise auffangen, indem wir für die Speditionen auch am Wochenende kurzfristig Transporte ermöglichen.“
Die Lockerung sei ein wichtiger Baustein, um das historische Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen abzufedern, sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). „Die Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte angewiesen.“
Das anhaltende Niedrigwasser beeinträchtigt insbesondere den Gütertransport auf wichtigen Wasserstraßen. Durch die eingeschränkten Transportkapazitäten auf den Flüssen müssen zunehmend Güter auf andere Verkehrsträger verlagert werden.
In mehreren Bundesländern wurde das Fahrverbot für bestimmte Lkw an Sonn- und Feiertagen bereits vorübergehend aufgehoben, darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Auch Baden-Württemberg hat sich inzwischen für eine vorübergehende Aufhebung entschieden.


