Süddeutsche Zeitung

Flächenverbrauch in Bayern:"Die gesetzlichen Vorgaben werden systematisch missachtet"

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Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete, Wohnungen - für solche Projekte schreibt das Gesetz Ausgleichsflächen vor. Der Landesbund für Vogelschutz kritisiert, dass ein großer Teil den Anforderungen nicht genügt - oder nicht existiert.

Von Christian Sebald, München

Gebenbach ist eine kleine, ländliche Gemeinde mit 900 Einwohnern im oberpfälzischen Landkreis Amberg-Sulzbach. Allerdings haben sie östlich der Gemeinde - in Richtung des sehr viel bekannteren Hirschau - entlang der Bahnlinie einen weitläufigen Solarpark. So wichtig so ein Solarpark für die Energiewende und den Klimaschutz ist, aus naturschutzrechtlicher Sicht gilt so ein Projekt als Eingriff in die Natur und Landschaft. Und deshalb muss ein Ausgleich dafür her. Für den Gebenbacher Solarpark sollten zwei Äcker in artenreiche, naturnahe Wiesen umgewandelt werden, damit seltene Blumenarten und Insekten einen attraktiven Lebensraum haben. Und zwischen dem Solarpark und den angrenzenden Äckern sollten Hecken angelegt werden. Das Problem ist: Es gibt weder die naturnahen Wiesen noch die Hecken. So wie in Gebenbach ist es vielerorts in Bayern.

"Mit den Ausgleichsflächen ist es nicht weit her, die gesetzlichen Vorgaben für sie werden systematisch missachtet", sagt der Vorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), Norbert Schäffer. "Das wollen wir nicht weiter hinnehmen. Die Vorgaben müssen endlich eingehalten werden." Der LBV hat deshalb vor einem guten halben Jahr eine Kampagne gestartet. Ziel ist es, dass die Städte und Gemeinden, die Bauherren und der Freistaat endlich ihrer Pflicht nachkommen, wonach für jeden Eingriff in die Natur und Landschaft ein Ausgleich geschaffen werden muss.

Der Grundgedanke für die Kompensationsmaßnahmen, wie die Ausgleichsflächen auf Amtsdeutsch heißen, ist eigentlich sehr einfach. Wenn ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet, eine Straße oder eine Stromleitung errichtet wird, muss für die Landschaft, die dafür geopfert wird, Ersatz geschaffen werden - indem anderswo ein Magerrasen angelegt, eine Hecke gepflanzt, ein Krötentümpel ausgehoben oder ein Moor renaturiert wird. So steht es im Naturschutzgesetz, so sieht es die sogenannte bayerische Kompensationsverordnung vor. Die Idee dahinter lautet: Trotz aller Bauprojekte überall im Land sollen Natur und die Landschaft und damit Tier- und Pflanzenwelt möglichst intakt bleiben. Juristen sprechen von einem Verschlechterungsverbot.

Die Realität sieht freilich bitter aus. Schon in der Vergangenheit haben immer wieder Studien gezeigt, dass höchstens ein Viertel aller Ausgleichsflächen in Bayern ihren Namen verdienen. Die Hälfte erfüllt die Ziele, die damit bezweckt werden, mehr schlecht als recht. Und das verbleibende Viertel existiert schlichtweg nicht - so wie in Gebenbach.

Die LBV-Kampagne bestätigt die Befunde einmal mehr. Dabei ist der Bedarf an Ausgleichsflächen gigantisch. Denn der Flächenverbrauch rangiert auf Rekordniveau. Aktuell werden in Bayern jeden Tag 10,8 Hektar freie Landschaft in Bauland umgewandelt. Pro Woche gehen so zwei Bauernhöfe mit je 36 Hektar Acker- und Weideland verloren. Natürlich muss der Ausgleich dafür längst nicht in der gleichen Größenordnung passieren. Früher sprachen Experten von einem Faktor von 0,3. Das bedeutete, dass für jeden Hektar freie Landschaft, der zugebaut wird, 0,3 Hektar Ausgleich geschaffen werden sollte. Inzwischen werden die Kompensationsmaßnahmen nach einem komplizierten Punktesystem berechnet, an der Größenordnung selbst dürfte sich freilich eher wenig geändert haben.

Es gibt viele Gründe für die Defizite. Planern, Behörden und Gemeinden ist der Aufwand oft viel zu hoch. Denn die Ausgleichsflächen müssen ja nicht nur beschafft und hergerichtet, sondern auch noch langfristig betreut werden. All das kostet Geld und Personal, das Bauherren und Gemeinden lieber anderswo investieren. Die Bauern stören sich daran, dass sie bisweilen wertvolles Acker- oder Weideland für den Naturschutz abgeben sollen. Die Unteren Naturschutzbehörden, die die Ausgleichsflächen kontrollieren sollen, leiden so an Personalnot, dass sie ihrer Pflicht nicht wirklich nachkommen können. Dabei hat die Staatsregierung schon vor Jahren Besserung gelobt.

LBV-Chef Schäffer fordert deshalb, dass von nun an wirklich alle Kommunen die Ausgleichsflächen auf ihren Fluren an das bayernweite Ökoflächenkataster melden. "Denn nur dann können wir uns einen echten Überblick über die tatsächliche Situation verschaffen", sagt er. Außerdem will er, dass die Bauherren einen Nachweis über die Umsetzung der jeweiligen Kompensationsmaßnahme erbringen müssen. "Und natürlich brauchen die Naturschutzbehörden mehr Personal", sagt Schäffer, "Wie sonst sollen sie kontrollieren, ob draußen auf den Flächen alles seine Richtigkeit hat." Und zudem verlangt der Umweltverband, dass das Ökoflächenkataster öffentlich zugänglich wird, damit sich ein jeder alle Informationen über die Ausgleichsflächen holen kann.

Zumal es ja auch immer mal wieder positive Beispiele gibt. Etwa in der unterfränkischen Stadt Röttingen. In dem Weinort an der Tauber, der einige Bekanntheit durch seine sommerlichen Frankenfestspiele hat, haben sie 2004 eine neue Umgehungsstraße gebaut. Als Ausgleich sollten sie auf einer Fläche von 3,6 Hektar neue Streuobstwiesen, Hecken, heimische Gehölze, Magerrasen und dergleichen mehr anlegen, die sehr naturnah und ohne den Einsatz von Pestiziden bewirtschaftet werden sollten. Obwohl der Spatenstich für die Röttinger Umgehungsstraße inzwischen ziemlich genau 17 Jahre her ist, sind all die Ausgleichsflächen immer noch vorhanden und überdies in einem Top-Zustand: Als der LBV sie jüngst begutachtete, traf er auf ihnen so besondere Arten wie den Grünspecht, den Perlmuttfalter, die Feldgrille und die Karthäusernelke an.

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SZ vom 02.07.2021
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