Landtagswahl 2028Stimmkreis Weilheim-Schongau muss verändert werden

Mindestens ein bayerischer Wahlkreis wird bei der kommenden Landtagswahl einen neuen Zuschnitt haben.
Mindestens ein bayerischer Wahlkreis wird bei der kommenden Landtagswahl einen neuen Zuschnitt haben.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wenn sich die Zahl der Wahlberechtigten in einem Stimmkreis massiv ändert, muss er neu zugeschnitten werden. So geschehen in Weilheim-Schongau - und möglicherweise in Tirschenreuth.

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Bei der Einteilung der Stimmkreise für die Landtagswahl 2028 in Bayern wird es mindestens eine Änderung geben. „Bei der Stimmkreiseinteilung selbst dürfte nur im oberbayerischen Stimmkreis Weilheim-Schongau Änderungsbedarf bestehen, weil dort die Abweichung vom Wahlkreis-Durchschnitt mehr als 25 Prozent beträgt. Hier ist eine Neueinteilung des Stimmkreises gesetzlich zwingend erforderlich“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München.

Dem Bericht zufolge wird erwogen, die Gemeinde Pähl aus dem nördlichen Bereich des Landkreises Weilheim-Schongau an den Stimmkreis 129 (Starnberg) abzugeben. Im Stimmkreis Weilheim-Schongau hatte sich die Zahl der Wahlberechtigten seit der letzten Wahl um 26 Prozent massiv erhöht.

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Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landesparlaments - also bis zum 8. Oktober 2026 - einen Bericht über die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten in den Wahl- und Stimmkreisen zu geben. Darin müssen auch Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung enthalten sein, sofern das durch die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten geboten ist.

Was wird aus dem Stimmkreis Tirschenreuth?

Offen ist noch, ob es auch im oberpfälzischen Stimmkreis Tirschenreuth zu Änderungen kommen muss. Dort gab es einen hohen Rückgang der Wahlberechtigten (-23,8 Prozent), der laut Innenministerium bis zur Landtagswahl 2028 noch steigen könnte. Maßgeblich für die finale Entscheidung werden die Bevölkerungszahlen zum 31. März 2026 sein, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Die lägen aber noch nicht vor.

Die bisherige Verteilung der 180 Landtagsmandate auf die sieben Regierungsbezirke soll dagegen für die kommende Landtagswahl so bleiben.

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