Politik in BayernLandtag gibt grünes Licht für leichtere Jagd auf Wölfe

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Vier Jungwölfe erkunden das Gehege im Nationalparkzentrum Falkenstein. Sie werden vom neuen Jagdgesetz wohl nicht betroffen sein.
Vier Jungwölfe erkunden das Gehege im Nationalparkzentrum Falkenstein. Sie werden vom neuen Jagdgesetz wohl nicht betroffen sein. Foto: Armin Weigel/dpa
  • Der bayerische Landtag hat am Donnerstag das neue Jagdgesetz beschlossen, das Wolf und Goldschakal ins Landesjagdrecht aufnimmt.
  • Wölfe sollen künftig zum Schutz von Weidetieren wie Schafen leichter abgeschossen werden dürfen.
  • Das Gesetz lockert die behördliche Abschussplanung für Rehwild und verlegt die Jagdzeiten bereits auf Mitte April vor.
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Lang und heftig wurde bei CSU und Freien Wählern über das neue Jagdgesetz für Bayern gestritten. Jetzt hat es die letzte Hürde genommen. Warum vor allem die neuen Abschussregeln Kritik ernten.

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Nach langem Streit zwischen CSU und Freien Wählern hat der Landtag grünes Licht für das neue Jagdgesetz in Bayern gegeben. Durch die Reform, die am Donnerstag letztlich mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen beschlossen wurde, wird unter anderem der Wolf und mit ihm auch der Goldschakal ins Landesjagdrecht aufgenommen. Vor allem der eigentlich artenschutzrechtlich geschützte Wolf soll dadurch – zum Schutz von Weidetieren wie Schafen – künftig leichter abgeschossen werden dürfen.

Der für die Jagd zuständige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte vor dem Beschluss im Landtag, er halte die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht für zwingend notwendig. Nach den Regeln dort werde er „hoffentlich ordentlich gemanagt“. Man werde den Wolf bejagen, wo er Schaden anrichte – und sonst in Ruhe lassen. Auch kranke Tiere könne man im Sinne des Artenschutzes töten.

Beschlossen wurde das neue Gesetz letztlich mit Stimmen der CSU, der Freien Wähler und der AfD. Die Fraktion der Grünen stimmte geschlossen dagegen, die SPD enthielt sich.

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Zudem definiert das Gesetz neue Regeln für die Abschussplanung der Behörden in Bayern. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Hierbei sollen Jäger und Grundbesitzer vor Ort mehr Raum für eigene Entscheidungen bekommen, behördliche Eingriffe sollen reduziert werden. Die Abschussplanung soll aber als Grundlage bestehen bleiben, niemand werde verpflichtet, die neu geschaffenen Freiräume zu nutzen. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Revier zu viel oder zu wenig Wild geschossen wird, sollen Behörden weiter eingreifen können.

Genau das kritisierte aber zuletzt der Bund Naturschutz (BN). „Ohne verpflichtende Abschusspläne wird der Wildverbiss in Revieren mit zu hoher Verbissbelastung weiter zunehmen und das Aufwachsen von jungen Bäumen erheblich erschwert“, sagte BN-Landeschef Martin Geilhufe. „Die Bilanz ist doppelt schlecht: Nicht nur Waldbesitzer werden immens geschädigt, der Wald wird auch seine Schutzfunktionen weniger erfüllen können.“ Dadurch würden Lawinen, Hochwasser und schlechteres Trinkwasser wahrscheinlicher, kritisierte Geilhufe. „Das alles ist dem Koalitionsfrieden geopfert worden.“

Eine weitere Änderung im Jagdgesetz betrifft die Jagdzeiten beim Rehwild. Mit vorgezogenen Jagdmöglichkeiten bereits Mitte April reagiere man darauf, dass die Vegetation in vielen Revieren immer früher beginne und gerade in Waldrevieren die Jagd im Mai oft aufgrund starker Vegetation erschwert sei, heißt es in Erläuterungen des Wirtschaftsministeriums zu der Reform.

Über die Details der Reform hatte es in der Koalition heftigen Streit zwischen Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) und Aiwanger gegeben. Im September war dann ein Kompromiss verkündet worden. Aiwanger hatte in der ersten Debatte im Parlament betont: „Ich bin überzeugt, dass wir damit das bayerische Jagdgesetz zukunftsfähig machen.“ Widerspruch aus der Opposition wies er als rot-grünes „ideologisches Störfeuer“ zurück.

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