Süddeutsche Zeitung

XXL-Landtag in Bayern:Immer größer, immer teurer und "vielleicht auch immer schwerfälliger"

Schlechtere Zweitstimmenergebnisse für die CSU lassen das bayerische Parlament auf noch mehr Sitze anschwellen. Die FDP fordert deswegen jetzt eine Wahlrechtsreform.

Von Matthias Köpf, München

Die bayerische Verfassung ist da ganz klar: "Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten des bayerischen Volkes", steht in Artikel 13, Absatz 1. Nur folgt auf Artikel 13 der Artikel 14, und da wird die Sache in Absatz 1, Satz 6, doch wieder kompliziert: "Durch Überhang- und Ausgleichsmandate, die in Anwendung dieser Grundsätze zugeteilt werden, kann die Zahl der Abgeordneten nach Art. 13 Abs. 1 überschritten werden." Derzeit hat der Landtag deswegen nicht 180 Abgeordnete, sondern 205. Der FDP sind das zu viele. Sie stellt mit elf Abgeordneten die weitaus kleinste Fraktion und hätte entsprechend weniger Posten zu verlieren, wenn auch der Landtag wieder kleiner würde. Und sie verlangt nun eine Wahlrechtsreform noch in dieser Legislaturperiode.

Der Trend gehe dahin, dass der Landtag immer größer, immer teurer und "vielleicht auch immer schwerfälliger" werde, sagt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Muthmann. Das liegt vor allem an der CSU, die inzwischen nicht mehr mit absoluten Mehrheiten rechnen darf, aber zuletzt noch immer fast alle Direktmandate geholt hat. Derzeit stellen die Christsozialen 85 von 91 direkt gewählten Abgeordneten, was schon fast die Hälfte der verfassungsgemäßen Idealgröße des Landtags ausmacht. Mit den Zweitstimmen für die Listen kam die CSU aber nur auf 37,2 Prozent der Gesamtstimmen. Um das richtige Verhältnis der Parteien wieder herzustellen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, der Landtag wird größer.

Dem Augsburger Mathematikprofessor und Wahlexperten Friedrich Pukelsheim eröffnet ein solches Wahlsystem ein breites Feld für Kalkulationen. Im Auftrag der FDP hat Pukelsheim die erwartbare Größe des Landtags errechnet, wenn die CSU bei der Landtagswahl 2023 mit 31,8 Prozent genauso abschneiden sollte wie bei der jüngsten Bundestagswahl und zugleich wieder 85 von 91 Stimmkreisen gewinnen würde. Das alles sei ausdrücklich keine Wahlprognose, betont Pukelsheim, sondern nur eine Beispielrechnung. Die ergibt aber einen Landtag mit 236 Abgeordneten - und je schlechter die CSU insgesamt abschneidet, desto größer würde das Parlament, so lange die erfahrungsgemäß weithin unangefochtenen Direktkandidaten der Christsozialen nur weiterhin ihre Stimmkreise gewinnen.

FDP fordert "umfassende Stimmkreisreform"

Die Zielmarke aus der Verfassung müsse man aber "schon sehr ernst nehmen", sagt Muthmann. Das dort ebenfalls festgeschriebene "verbesserte Verhältniswahlsystem" ließe sich aus Sicht von Muthmann und Pukelsheim am ehesten weiter verbessern, indem die Zahl der Stimmkreise kleiner wird. Gäbe es davon statt 91 künftig nur noch 80, ergäbe Pukelsheims Rechnung einen Landtag mit 209 Sitzen. Um auf 180 Abgeordnete zu kommen, dürfte es nur noch 68 Stimmkreise geben. Das würde das Gebiet und die Zahl der Einwohner, die jeder Stimmkreisabgeordnete repräsentieren soll, stark vergrößern - und es wäre wohl vor allem der CSU kaum zu vermitteln, die dann sehr viel weniger Posten zu verteilen hätte.

Das Verhältnis der Gesamtstimmen ließe sich auch wahren, indem etwa die direkt gewählten Kandidaten mit den schlechtesten Ergebnissen gar nicht in den Landtag einziehen dürften. Ein solche Regelung hatte 1954 zwei niederbayerische CSU-Kandidaten getroffen, woraufhin das Wahlrecht schnell wieder geändert wurde. Muthmann hat diesen Gedanken ohnehin verworfen, weil dann Teile des Landes ohne Abgeordnete blieben. Er fordert vielmehr eine "umfassende Stimmkreisreform", die auch die Größe der Stimmkreise effektiver als bisher anpassen müsse, um regionale Ungleichheiten beim Gewicht jeder Wählerstimme und bei den Chancen der Listenkandidaten zu bereinigen. Die Staatsregierung tue da "leider nur das Allernotwendigste". Die CSU würde das Problem wohl am liebsten durch bessere Wahlergebnisse lösen. Angesichts satter Mehrheiten hatte sich die Frage nach Überhangmandaten bis 2008 jahrzehntelang gar nicht gestellt.

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