Der Anlass der Gesetzesänderung kommt im Entwurf, den die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler und die Opposition aus Grünen und SPD gemeinsam vorlegen, namentlich überhaupt nicht vor: die fünfte Fraktion im Landtag, die AfD. Und deren bisherige Möglichkeit, ehrenamtliche Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu benennen. Vielmehr ist im Gesetzentwurf nur die Rede von der "Parlamentswirklichkeit", die nach aktueller Rechtslage dazu führen könne, dass die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts in Gefahr gerät.
Politik in BayernNeues Gesetz soll Verfassungsgericht ohne AfD-Richter ermöglichen
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Bisher bestimmte der Landtag stets eine Gesamtliste an ehrenamtlichen Mitgliedern des obersten Gerichts - darunter jüngst auch Juristen auf AfD-Vorschlag. Ein gemeinsamer Entwurf von CSU, FW, Grünen und SPD sieht nun einen "neuen, rechtssicheren Modus" für die Wahl vor.
Von Johann Osel
