Nur offiziell registrierte Lobbygruppen können in Bayern künftig noch im Landtag und in der Regierung an Gesetzgebungsprozessen beteiligt werden. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern legten am Dienstag in München einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der bei Verstößen auch Sanktionen mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro vorsieht. Am 5. Mai wird der Entwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt. Das Lobbyregistergesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
"Gerade in diesen Zeiten ist es extrem wichtig, das Vertrauen der Bürger in die Politik zurückzugewinnen", sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Der parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Fabian Mehring, betonte, dass Bayern mit dem Lobbyregister über die im März vom Bundestag beschlossene Bundesregelung hinausgehe. Dies werde durch die Etablierung des exekutiven und legislativen Fußabdrucks deutlich. So könne sich jeder Bürger darüber informieren, wer an der Erstellung neuer Gesetze beteiligt war.
Im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern aus dem Jahr 2018 gab es noch keinen Hinweis auf die Einführung eines Lobbyregisters. Forderungen danach waren erst im Sommer 2019 nach Bekanntwerden der Lobbyismus-Vorwürfe gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor laut geworden. Dieser hatte massiv in der Kritik gestanden, weil er sich für ein US-Unternehmen eingesetzt hatte, für das er Aktienoptionen bekam. Der Bundestag und auch die Berliner Staatsanwaltschaft sahen jedoch keine Hinweise auf Rechtsverstöße.