Kein AfD-VertreterDer verhinderte vierte Vizepräsident

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Die Fahne am Landtag weht über allen Konflikten.
Die Fahne am Landtag weht über allen Konflikten. Michael Kappeler/dpa

Die AfD im Landtag stellt keinen Vertreter von Ilse Aigner und sitzt nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium. Es finden sich keine Mehrheiten aus den anderen Fraktionen. Warum die Partei ständig daran scheitert.

Von Johann Osel, München

Landtag, Altbau, erster Stock, ein Schild listet das Präsidium des Hohen Hauses auf: die Präsidentin, erster, zweiter, dritter, fünfter, sechster Vize. Irgendwann vergangenen Sommer sei ihm die Änderung aufgefallen, sagt der AfD-Abgeordnete Uli Henkel. Nummer vier, der Posten seiner Fraktion, sei früher als N.N. vermerkt gewesen - "Nomen Nominandum", zu benennen, noch zu wählen durch den Landtag. Als Hinweis auf ein Präsidiumsbüro, in dem Henkel - wiederholt gescheiterter Vize-Kandidat - öfters zum Schnuppern war. Böse Zungen sagen sogar, er sei mit Maßband gesichtet worden, zwecks Einrichtung. Und beäuge das Treiben in "seinem" Büro argwöhnisch aus der Ferne. Inzwischen wird es anderweitig genutzt, laut Verwaltung wegen "akuter Raumnot".

Die Legislaturperiode nähert sich der Halbzeit, die AfD hat nach wie vor keinen Vize und auch keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG), das den Verfassungsschutz überwacht. Und alles deutet darauf hin, dass das auch so bleibt. An vielen anderen Gremien nimmt die AfD seit ihrem Einzug in den Landtag 2018 teil; Henkel zum Beispiel ist Mitglied des Rundfunkrats, sein Kollege Ferdinand Mang etwa sitzt im Landesdenkmalrat, Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner in der Kinderkommission des Landtags.

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Für PKG und Präsidium fanden sich in den Fraktionen keine Mehrheiten. Tenor im Plenum: Weil eine Partei, die in Teilen und womöglich bald als Ganzes vom Verfassungsschutz beobachtet wird, diesen kaum kontrollieren könne. Und weil eine Partei, deren Vertreter vielfach die "Systemparteien" beschimpfen und sich außerhalb des Systems verorten, ungeeignet seien, das Hohe Haus zu repräsentieren. Anläufe mit mehreren Bewerbern gab es für beide Posten. Erfolglos. AfD-externe Stimmen für Henkel als Vizepräsident zuletzt: null.

Dass sich in der AfD-Fraktion "nicht ein Abgeordneter finden lässt, dem die anderen Parteien einen Stuhl im Präsidium anvertrauen mögen, ist einfach nur lächerlich", beklagt dieser - gerade in Zeiten, in denen die Bürger erführen, dass sich in der CSU "bisher als untadelig vermutete Abgeordnete finden, die aber in Wahrheit doch wohl untragbar sind", Stichwort Bestechlichkeit. Und beim PKG sei gewollt, dass die AfD die "politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" nicht mitbekomme. Letzteres lässt die Fraktion gerichtlich klären. Es geht auch darum, ob das Gremium legitim arbeitet, wenn es unvollständig ist. Henkel behauptet, angerufene Gerichte verweigerten der AfD über "Nichtterminierung faktisch den Rechtsschutz". Er wittert gar politischen Einfluss.

Das freilich ist eine recht kühne These, wie Nachfragen der SZ bei den Gerichten zeigen. Die Klage am Verwaltungsgericht München, teilt ein Sprecher mit, sei längst entschieden, über einen sogenannten Gerichtsbescheid im September - ein Verfahren ohne mündliche Verhandlung. Die AfD habe auf einen Antrag auf mündliche Verhandlung verzichtet, sei "direkt ins Rechtsmittel" gegangen, an den Verwaltungsgerichtshof. Da liegt der Fall, in üblicher Zeitdimension, Eilsache war nicht gewünscht. Wann eine zweite Klage am Verfassungsgerichtshof entschieden wird, "steht noch nicht fest", teilt dessen Generalsekretariat mit. Auch dort weist nichts auf Verschleppung hin. Die "Meinungsverschiedenheit" im Landtag (laut dessen Mehrheit der AfD-Antrag "unzulässig, jedenfalls aber unbegründet" ist), wurde erst im Juli 2020 offiziell. Die Vorwürfe der AfD an die Justiz entbehren offensichtlich jeder Grundlage.

Dass es unabhängig davon mit PKG-Sitz und Vize-Posten noch etwas werden wird, ist derweil höchst fraglich. Auf die Stimmen von Grünen oder SPD hatte man in der Partei am rechten Rand ohnehin nie gesetzt, sehr wohl aber hofften viele auf CSU, Freie Wähler und FDP, mit denen man sich ja in einem "bürgerlichen Lager" glaubt.

Was in den besagten Fraktionen völlig anders betrachtet wird. Die Abgeordneten seien bei den Wahlen nur ihrem Gewissen verpflichtet, betonen alle. "Ausschlaggebend ist natürlich auch die Integrität der zu wählenden Personen", stellt Tobias Reiß klar, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU: "Nachdem die AfD immer wieder durch parlamentarisches Fehlverhalten, gezielte Provokationen, Eklats und Skandale auffällt, kann ich gut nachvollziehen, dass unsere Abgeordneten niemanden von der AfD in diese Funktionen wählen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich das ändern wird."

FW-Fraktionschef Florian Streibl sagt zum Vize: Neben fachlicher Eignung müsse ein Bewerber "das nötige Vertrauen" finden. "Ich möchte nicht, dass extreme Kräfte im Namen des gesamten bayerischen Landtags sprechen." Begründen müsse niemand eine Nicht-Wahl; auch einen verfassungswidrigen Zustand, wenn das PKG nicht komplett ist, erkennt Streibl nicht. FDP-Fraktionsvorsitzender Martin Hagen sagt: Vizepräsidenten repräsentierten nicht ihre Partei, "sondern das gesamte Parlament und damit mittelbar das Volk. In einem solchen hohen Staatsamt kann ich mir keinen AfD-Abgeordneten vorstellen". Die Erfahrungen der ersten zweieinhalb Jahre "haben mich in meinem Urteil noch bestärkt".

© SZ vom 26.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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