Die Provokationsmaschine der AfD in Bayern läuft mal wieder auf Hochtouren. Fast täglich landet die Rechtsaußen-Partei mit gezielten Eklats in den Schlagzeilen: Der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba, der sich vor Gericht aufführt wie ein schwer erziehbarer 13-Jähriger; die Forderung nach einer bayerischen Abschiebepolizei, die sich an Donald Trumps brutaler Gewalttruppe ICE orientieren soll; die Einladung des vorbestraften rechtsextremen AfD-Politikers Björn Höcke zum gemütlichen Weißwurstfrühstück in den Landtag.
Auch im Plenum vergeht keine Sitzung ohne Skandale und Skandälchen. Vergangene Woche etwa setzte die AfD-Fraktion eine bereits im Rechtsausschuss behandelte Petition auf die Tagesordnung des Parlaments. Darin wird eine unrechtmäßige Diskriminierung der AfD durch die Landtagspräsidentin beklagt: Ilse Aigner (CSU) hatte Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner im vergangenen Juli das Mikrofon abgedreht, als sie die traditionellen Schlussworte der Opposition vor der Sommerpause für eine Hetzrede nutzte.

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Den übrigen Fraktionen kam die Petition allerdings faul vor. „Die E-Mail-Adresse, von der die Petition abgeschickt worden ist, gehört einem bekannten Fake-E-Mail-Betreiber, nämlich: email-fake.com“, trug der CSU-Rechtspolitiker Alexander Dietrich vor. „Die angegebene Adresse, wo die Petentin angeblich wohnt, ist ein großes Luxushotel in Ruhpolding.“ Er warf die Frage auf, „ob es die Dame, die diese Petition eingereicht hat, [...] überhaupt gibt“.
Und als der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, die Petition in seiner Rede Wort für Wort vorlas, äußerte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol den Verdacht, „er selbst könnte die Eingabe verfasst haben. So schön hat er es ausgeführt“. Das wiederum fand Maier „eine unglaubliche Frechheit“. Auf SZ-Anfrage teilt Maier mit, keine Kenntnisse zur Entstehung der Petition oder zur Petentin zu haben. Die Vorwürfe hält er für einen Angriff auf das Petitionsrecht.
Beweise für die Fake-Theorie gebe es nicht, betont der Abgeordnete Dietrich, bis 2023 als Oberstaatsanwalt in München tätig. Aber die Indizien seien stark. Während sich die meisten Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern mit persönlichen Angelegenheiten befassten und eher laienhaft formuliert seien, sei diese Eingabe „auffallend professionell und detailliert“ gewesen. Von „Schmierentheater“ spricht er.
Eine Identitätsprüfung gibt es beim Einreichen einer Petition nicht. Das Petitionsrecht ist verfassungsrechtlich verankert und deshalb bewusst niedrigschwellig gestaltet: Jeder soll sich an den Landtag wenden können. Direkte Konsequenzen hätte die Episode also nicht. „Aber in Zukunft werden wir wahrscheinlich noch genauer hinsehen“, sagt Dietrich.

