Landgericht Ansbach:42-Jähriger muss wegen Vergewaltigung der Ehefrau in Haft

Lesezeit: 2 min

Wegen zweifacher Vergewaltigung, Bedrohung und Körperverletzung wurde ein 42-Jähriger vom Landgericht Ansbach schuldig gesprochen. (Foto: Olaf Przybilla)

Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann seine Frau zweimal vergewaltigt hat. Angeklagt war er in 28 weiteren Fällen der sexuellen Gewalt, die die Richter hingegen nicht als erwiesen ansahen.

Von Olaf Przybilla, Ansbach

Wegen dutzendfacher Vergewaltigung seiner Ehefrau war ein 42 Jahre alter Mann am Landgericht Ansbach angeklagt, nun ist er wegen zweifacher Vergewaltigung zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der Mann wegen jeweils zweifacher Bedrohung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vier Tage nach der Einreise seiner Ehefrau aus Iran erstmals gegen ihren Willen sexuelle Gewalt angewandt hatte. Das Paar habe getrennt geschlafen, der Mann habe seine Frau fixiert und Gewalt ausgeübt. Weitere 28 angeklagte Fälle von Vergewaltigung sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an.

Der 42-Jährige war 2014 nach Deutschland übergesiedelt, inzwischen ist er deutscher Staatsangehöriger. Seine vier Jahre jüngere Ehefrau, eine Cousine von ihm, kennt er seit Jugendtagen, er hat sie bereits zum Kindergarten gebracht. Noch als Jugendliche waren beide ein Paar geworden, 2003 hatten sie in Iran geheiratet und waren gemeinsam nach Teheran gezogen. Als der 42-Jährige das Land verließ und seine Frau einen gemeinsamen Sohn in Iran zur Welt brachte, kam es zu einer Entfremdung zwischen den Eheleuten, 2018 trennten sie sich. Nachdem der 42-Jährige als Asylbewerber in Deutschland anerkannt wurde, kam das Paar wieder zusammen. Per Familienzusammenführung übersiedelte seine Frau ebenfalls nach Deutschland.

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Kurz darauf soll es zu den Übergriffen des Mannes gekommen sein. Neben zwei vollzogenen Vergewaltigungen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 42-Jährige seine Frau - wie in der Anklage geschildert - einmal gegen einen Stuhl geworfen, sich auf sie gekniet und ihr den Hand auf den Mund gehalten hat. Infolge des Übergriffs, so die Staatsanwaltschaft, erlitt die Frau einen Rippenbruch. In 28 weiteren Fällen von angeklagter sexueller Gewalt sei laut Gericht hingegen kein Tatnachweis zu führen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger Shervin Ameri hat bereits Revision angekündigt. Sämtliche Tatvorwürfe würden "vehement bestritten", hatte der Rechtsanwalt bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt. So habe sein Mandant niemals "gegen den erkennbaren Willen der vermeintlich Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit dieser vollzogen". Im Verlauf des Prozesses hatte der 42-Jährige auch selbst angegeben, die ihm vorgehaltenen Taten nicht begangen zu haben. Laut Ameri habe die Frau mehrere mögliche Motive für eine etwaige Falschbeschuldigung. So könne sich die 38-Jährige die Übergriffe zurechtgelegt haben, weil sie zur Kenntnis gelangt sei, dass häusliche Gewalt für das eigenständige Aufenthaltsrecht einer Asylbewerberin förderlich sein könnte. Auch könne Rache für eine als gegeben angenommene Geliebte des 42-Jährige eine Rolle bei den Anschuldigungen gespielt haben. Zudem soll die 38-Jährige einer Zeugin zufolge angekündigt haben, ihrem Mann Schaden zufügen zu wollen.

Die Richter in Ansbach folgten dieser Argumentation nicht. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Vorwürfe für erwiesen, sie hatte eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert.

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