Wirtschaft in BayernBayerns neuer alter Ladenschluss

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Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ermöglicht mancherorts mehr Shopping.
Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ermöglicht mancherorts mehr Shopping. Jonas Walzberg/dpa

Bayern hat ein neues Gesetz, wie lange Geschäfte öffnen dürfen. Vieles bleibt, wie man es kennt – trotzdem könnte mancherorts mehr Shopping möglich werden. Der Überblick.

Von Maximilian Gerl

Einkaufen von sechs Uhr morgens bis acht Uhr abends: So gilt es in Bayern seit vielen Jahren. Viele Diskussionen gab es seitdem um den Ladenschluss und die Frage, wie lange Geschäfte öffnen dürfen. Doch während alle anderen Bundesländer Lockerungen und eigene Vorgaben beschlossen, blieb im Freistaat alles beim Alten. Bis zu diesem Donnerstag. Der Landtag hat nun ein eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern verabschiedet – das die alten Bundesregelungen von 1956 ablöst. Was sich dadurch beim Shopping ändert und was nicht:

Wie lange dürfen Läden in Bayern künftig öffnen?

Wer auf eine Reform der Ladenschlusszeiten gehofft haben sollte, könnte enttäuscht sein: Auf den ersten Blick bleibt alles so, wie man es schon kennt. Die meisten Geschäfte dürfen also wie bisher von Montag bis Samstag zwischen sechs Uhr und 20 Uhr für Kundschaft aufsperren. Damit behält Bayern seine strenge Linie bei, andere Bundesländer sind da im wahrsten Sinne offener. Auch die Ausnahmen von der Regel bleiben bestehen, eigene Vorgaben gelten für Apotheken, Tankstellen, Blumenläden oder Bäcker. Letztere dürfen zum Beispiel schon um 5.30 Uhr aufsperren, um ihre Semmeln und Brezn zu verkaufen.

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Zwei größere Änderungen gibt es trotzdem: Geschäfte können jährlich „an bis zu vier weiteren Werktagen bis 24 Uhr“ aufmachen, wenn sie das dem Rathaus rechtzeitig melden. Und „personallos betriebene Kleinstsupermärkte“ dürfen durchgängig und auch sonntags öffnen – sofern ihre Verkaufsfläche 150 Quadratmeter nicht übersteigt. Davon sollen vor allem jene Landgemeinden profitieren, in denen es aus Kostengründen keinen klassischen Supermarkt oder Dorfladen mehr gibt. Zwar muss auch in Automatenläden ab und zu jemand nach dem Rechten schauen und die Regale auffüllen. Trotzdem gelten sie im Betrieb als günstiger, weil die Kundinnen und Kunden selbst an der Kasse abrechnen.

<strong>Wird es mehr verkaufsoffene Sonntage geben?</strong>

Theoretisch erlaubt das Ladenschlussgesetz wie bisher allerhöchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Ebenfalls wie bisher muss ein besonderer Anlass bestehen, in den das Shopping-Event eingebettet ist. Dazu zählen Volksfeste oder Messen. Praktisch könnten sich aber Städte und Gemeinden nun ermutigt fühlen, häufiger diese Möglichkeit zu nutzen. Außerdem sind bis zu acht lange Shoppingnächte denkbar, in denen die Geschäfte bis Mitternacht öffnen dürfen.

Spezielle Regelungen gelten für Wallfahrts-, Kur- und Ausflugsorte: Hier dürfen unter bestimmten Bedingungen bis zu 40 Sonn- und Feiertage „für die Öffnung von Verkaufsstellen zur Abgabe von Tourismusbedarf“ freigegeben werden. Dazu können etwa Bade- und Sportartikel zählen, aber auch Lebensmittel.

Sonntag Ruhetag? Nicht unbedingt: In Wallfahrts-, Kur- und Ausflugsorten dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen „Verkaufsstellen zur Abgabe von Tourismusbedarf“ öffnen.
Sonntag Ruhetag? Nicht unbedingt: In Wallfahrts-, Kur- und Ausflugsorten dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen „Verkaufsstellen zur Abgabe von Tourismusbedarf“ öffnen. Imago

Welche Kritik gibt es an den Vorgaben zum Ladenschluss?

Aus Sicht von Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) ist das neue Ladenschlussgesetz „ausgewogen“ und „keine Revolution“. Dabei waren in ihrer Partei zwischenzeitlich vergleichsweise radikale Ideen diskutiert worden. Die Bezirksverbände der Jungen Union aus Oberbayern, München und Niederbayern klagten über „eingefahrene Denkmuster“ und schlugen Öffnungszeiten von sechs bis 22 Uhr vor. Inwiefern diese Ausweitung zielführend gewesen wäre, bezweifelten aber sogar Wirtschaftsverbände: Vielerorts fehlt es an Personal und Kapazitäten. Auch sorgen Abendöffnungen nicht immer für mehr Umsatz, sondern strecken ihn stattdessen über den Tag. Gewerkschaften und Kirchenorganisationen stehen längeren Öffnungszeiten ohnehin skeptisch bis ablehnend gegenüber. Sie fordern einen stärkeren Schutz der Beschäftigten und des freien Sonntags.

Wird es jetzt mehr 24-Stunden-Automatenläden geben?

Das wird sich zeigen. Aus Sicht von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) stärkt das neue Ladenschlussgesetz digitale Kleinstsupermärkte und damit „insbesondere die Nahversorgung im ländlichen Raum“. Andere sehen das nicht ganz so; der Deutsche Gewerkschaftsbund in Bayern etwa bemängelte im Vorfeld, dass ein „tragfähiges Konzept“ fehle, wie die Nahversorgung auf dem Land trotz des demografischen Wandels sichergestellt werden solle. Hier allein auf digitale Kleinstsupermärkte zu setzen, sei zu kurz gedacht, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetz.

In jedem Fall zählen die Vorgaben für Automatenmärkte & Co. zu den umstrittensten im neuen Ladenschlussgesetz. Vereinfacht sieht es vor, dass diese nur dann durchgehend öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche nicht mehr als 150 Quadratmeter misst. Das soll ihre „Anziehungskraft“ auf ein „vertretbares Maß“ beschränken und „einen ausufernden Verkauf an Sonn- und Feiertagen“ verhindern. Betreiber von Minimärkten verweisen hingegen darauf, dass das mancherorts zu wenig Fläche sein könnte, um gewinnbringend zu arbeiten. Per Petition forderten acht Gemeinden sogar, die Begrenzung auf 399 Quadratmeter anzuheben: Ansonsten bestehe die Gefahr, dass einige Minimärkte schließen müssten, weil sie den Vorgaben nach nun zu groß seien.

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