Staatsregierung reagiert auf Kruzifix-Urteil„Kreuze aufhängen und nicht abhängen“

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Wie halten es die Schulen mit dem Kruzifix? In Grundschulen sind Kreuze Pflicht. Gymnasien sind da freier.
Wie halten es die Schulen mit dem Kruzifix? In Grundschulen sind Kreuze Pflicht. Gymnasien sind da freier. (Foto: Christian Endt)

Ein übergroßes Kruzifix hat Schüler laut einem Urteil in ihrer Religionsfreiheit verletzt. Bayerns Staatsregierung will trotzdem am Kreuz festhalten. Was heißt das für die Schulen?

Von Nina von Hardenberg

Die Staatsregierung hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dass ein Kruzifix im Eingang eines Gymnasiums die Religionsfreiheit zweier Schülerinnen verletzt habe, mit Bedauern aufgenommen. Das Kreuz sei ein Zeichen der kulturellen und historischen Prägung, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Bayern sei weltoffen, tolerant und achte die Glaubensfreiheit. „Deshalb sollte man Kreuze aufhängen und nicht abhängen“, so Herrmann.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zwei ehemaligen Schülerinnen des staatlichen Hallertau-Gymnasiums Wolnzach in einem mittlerweile neunjährigen Rechtsstreit recht gegeben. 2015 hatten die Eltern der damals noch minderjährigen Schülerinnen erstmals beantragt, das Kruzifix im Eingang sowie die Kreuze aus den Klassenzimmern ihrer Kinder zu entfernen. In dem Kreuz sahen sie ein Zeichen christlicher Missionierung. Die Schule hatte damals die Kreuze in den Zimmern abgehängt, das 150 Zentimeter hohe und 50 Zentimeter breite Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich aber blieb. Eine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht im September 2020 ab. In der Berufung befand das Bayerische Verwaltungsgericht nun, die Schule hätte das Kruzifix abhängen müssen.

Was bedeutet das Urteil nun für die Schulen? Zunächst mal wenig, betonte Herrmann: „Es ist keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil.“ Das Urteil betreffe auch nicht den sogenannten Kreuzerlass der Staatsregierung. Dieser sei vom Verwaltungsgerichtshof vor zwei Jahren vollumfänglich bestätigt worden. Das Urteil gelte auch nicht für das Klassenzimmer. Im konkreten Einzelfall schlug er vor: das Kreuz „zum Ausgleich der unterschiedlichen Ansichten einfach umhängen.“ Das Kultusministerium verwies zudem darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die beiden Klägerinnen hätten als erfolgreiche Abiturientinnen das Gymnasium vor einigen Jahren verlassen. „Da das Urteil maßgeblich auf die individuelle innere Einstellung gerade dieser beiden ehemaligen Schülerinnen zum Kreuz als Glaubenssymbol abstellte, muss aktuell vor Ort auch nicht unmittelbar reagiert und das Kreuz abgenommen werden“, sagte eine Sprecherin.

Die Frage, wie Schulen mit dem Kreuz umgehen sollen, ist für Gymnasien nicht geregelt. Eine Kreuzpflicht sieht Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes nur für Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren vor. Der Fokus auf diese Schularten hat vor allem historische Gründe. Nachdem der Schulalltag jahrhundertelang kirchlich geprägt war, schrieb Bayern 1968 in seiner Verfassung die interkonfessionelle Ausrichtung der Volksschulen fest, also die heutigen Grund-, Mittel- und Förderschulen. Das Kreuz war ein Zugeständnis an die frühere, kirchliche Tradition, so deutet es der Chef des bayerischen Philologenverbands Michael Schwägerl.

Seit 2018 gilt in Bayern zudem der vom damals frisch angetretenen Ministerpräsidenten Markus Söder durchgesetzte, sogenannte Kreuzerlass. Er legt fest, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz hängen muss. Schulen allerdings gelten nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht als Dienstgebäude. Auch diese Regel erfasst die Gymnasien also nicht.

Aus Sicht des Verbandes der Gymnasiallehrer gibt es auch keine Not für eine derartige Regelung.  In den meisten Gymnasien hingen irgendwo Kreuze, sagte Schwägerl. Er nehme aber nicht wahr, dass dies zu Konflikten führe. „Religiöse Symbole sind schlicht kein Thema.“  Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, Simone Fleischmann, wünscht sich dagegen eine Diskussion über die Kreuze und damit verbunden über die Frage, welche Werte die Schülerschaft und die Gesellschaft insgesamt verbinden. „Wir wollen eine Schule der Vielfalt, in der sich alle wohlfühlen“, sagte sie. Als Schulleiterin, die sie selbst 15 Jahre lang war, glaube sie aber, dass jede Schule selbst mit ihren Schülern, Lehrern und Eltern über die christliche Symbolik ins Gespräch kommen sollte.

Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) will nun mögliche Konsequenzen aus dem Urteil prüfen. Sie werde sich intensiv mit der Begründung auseinandersetzen, sagte sie. Ähnlich wie Staatskanzleiminister Herrmann betonte auch sie, das Kreuz sei nicht nur ein religiöses Symbol, sondern stehe auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, „die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“

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