Prozess:Richter weisen Klagen gegen Söders Kreuzerlass zurück

Prozess: Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.

Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Kreuzerlass in Bayerns Behörden war eine der ersten Amtshandlungen von Markus Söder als Ministerpräsident. Kritiker waren dagegen vor Gericht gezogen - und wollen auch nach dem aktuellen Urteil weiterkämpfen.

Von Thomas Balbierer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung abgewiesen. Das teilte der VGH am Donnerstag mit, ohne weitere Details zu nennen. "Die Entscheidungsgründe in den beiden Verfahren liegen noch nicht vor und werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst", heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfen die Kreuze in bayerischen Dienstgebäuden hängen bleiben. Die Kläger kündigten umgehend an, in Revision zu gehen.

Gegenstand des juristischen Streits ist Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), der seit April 2018 vorschreibt, dass im Eingangsbereich bayerischer Landesbehörden "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" sei. Der Beschluss war eine der ersten Amtshandlungen von Bayerns neuem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) - und eine der umstrittensten. Um die Entscheidung gebührend zu inszenieren, ließ sich Söder damals im Foyer seiner Staatskanzlei ablichten, wo er eigenhändig ein Kreuz an einer Wand montierte.

Im Oktober 2018 reichten der religionskritische Bund für Geistesfreiheit Bayern, sein Münchner Ableger sowie 25 Privatpersonen, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, Klage gegen Söders Kreuzerlass ein. Sie drangen darauf, den Paragraf zurückzunehmen und die Kreuze aus den betroffenen Behörden zu entfernen. 2020 verwies das Münchner Verwaltungsgericht an den VGH.

Die CSU jubelt: "Das klare Bekenntnis zu unseren Werten und unserem Fundament ist wichtig"

Die Kritiker vermuten in der öffentlichen Zurschaustellung des Kreuzes in staatlichen Gebäuden "einen Verstoß gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit". Sie werfen der Regierung vor, andere Glaubensgemeinschaften oder nicht-religiöse Menschen durch die Bevorzugung eines christlichen Symbols zu diskriminieren. Die Vertreter des Freistaats sehen das anders und argumentieren, dass das Kreuz als "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" zu verstehen sei - nicht als rein religiöses Symbol. Eine Auslegung, die auch bei Kirchenvertretern auf Unmut stieß. Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Münchens Kardinal Reinhard Marx, hatte Söders Vorgehen 2018 scharf kritisiert und gesagt, dass sich das Kreuz "nicht von oben verordnen" lasse.

Das Urteil, die Klage abzuweisen, fiel laut Mitteilung des VGH bereits am Mittwoch. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung in einer ersten Reaktion. Auch CSU-Generalsekretär Martin Huber äußerte sich zufrieden. Auf Twitter schrieb er: "Bayern ist ein vielfältiges und liberales Land. Doch das klare Bekenntnis zu unseren Werten und unserem Fundament ist wichtig."

Die Initiatorin der Klage, Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München, äußerte sich auf SZ-Nachfrage hingegen "leicht überrascht" von der Entscheidung. Nach einer mündlichen Verhandlung vergangene Woche habe sie ein "eher positives Gefühl" gehabt. Tammelleo kündigte an, die Klage in die nächste Instanz zu tragen: vor das Bundesverwaltungsgericht. "Es wurden schon andere schiefe Entscheidungen aus Bayern in der höheren Instanz geradegerückt."

Zur SZ-Startseite

SZ PlusFreiheit der Kunst
:Wie sich eine bayerische Beamtin gegen Söders "Kreuzerlass" wehrte

Museumdirektorin Eva Kraus widersprach dem Ministerpräsidenten vor vier Jahren: Sie wollte im Neuen Museum in Nürnberg kein Kreuz aufhängen. Nun wird der Kreuzerlass vor Gericht verhandelt. Wie blickt sie auf ihre Aussagen von damals zurück?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: