Politik:Regieren in Corona-Zeiten

Nürnberg

Die aktuellen Abstandsregeln machen es nötig, dass sich der Nürnberger Stadtrat im Historischen Rathaussaal zur konstituierenden Sitzung treffen wird.

(Foto: privat)

Viele Städte und Kreise folgen der Empfehlung des Innenministeriums und behelfen sich derzeit mit Ferienausschüssen. Für die konstituierenden Sitzungen braucht es große Räume.

Von Florian Fuchs und Matthias Köpf

Allzu viele gravierende Dinge gibt es in den wenigen Wochen zwischen einer Kommunalwahl und dem darauf folgenden Wechsel in den Räten und Rathäusern meistens nicht zu beschließen - und wenn doch, dann kann das ja immer noch der alte Rat in einer seiner letzten Sitzungen erledigen. Allerdings vertragen sich solche Sitzungen derzeit kaum mit den coronabedingten Ausgangsbeschränkungen und Abstandsgeboten. Viele Kommunen in Bayern folgen einer Empfehlung des Innenministeriums und behelfen sich in der Krise mit sogenannten Ferienausschüssen, wo sie sonst den Sommer über Fristsachen und andere unaufschiebbare Dinge erledigen. Nun hat das Innenministerium in einem Brief an die Kommunen auch vorgegeben, wann und wie die neu gewählten Räte übernehmen sollen.

Die Stadt Rosenheim zum Beispiel hat ihr Interimsgremium, das bis Mai arbeiten soll, dem Anlass entsprechend gleich "Pandemie-Rat" genannt und nach eigenen Angaben mit allen Befugnissen eines Ferienausschusses ausgestattet. Statt aus den gewohnten 44 Stadträten besteht das Gremium nur aus zehn Mitgliedern, die Sitzanteile der einzelnen Parteien entsprechen weitestmöglich denen im Stadtrat. Die Tagesordnung für die beiden terminierten Sitzungen zu Beginn und gegen Ende des Monats hält die Stadtverwaltung kurz.

Beim ersten Treffen am 1. April hat der Pandemie-Rat vor allem einen Eilantrag der SPD angenommen, wonach die von Stadt und Landkreis zusammen betriebenen RoMed-Kliniken ihren Mitarbeitern Corona-Zulagen zahlen sollen. Die Ferienausschüsse können nur einberufen werden, wenn eine Kommune sozusagen offiziell Ferien für seine Gremien ausruft, so wie es Nürnberg bis Anfang Mai per Anordnung gemacht hat. Ferienausschüsse dürfen allerdings laut Gesetz nicht länger als sechs Wochen übernehmen.

Auch viele andere Entscheidungen der Ferienausschüsse haben zumindest indirekt mit der Corona-Pandemie zu tun. So hat das Interimsgremium der oberbayerischen Grenzstadt Freilassing einen Bürgerentscheid über ein umstrittenes Bauprojekt auf den 19. Juli verschoben, weil bis zum ursprünglichen Termin am 17. Mai schwerlich genug Informationsveranstaltungen und interne Vorbereitungstreffen stattfinden könnten. Eine reine Briefwahl wie bei der Stichwahl, das stellt das Innenministerium klar, ist für Bürgerentscheide nicht vorgesehen. Bei nicht verschiebbaren Entscheiden müssten Gemeinden sich dafür zunächst mit dem Gesundheitsministerium abstimmen.

Bayerns Landkreise gehen mit der Lage unterschiedlich um. So hält zum Beispiel der Landkreis Traunstein einen Ferienausschuss nicht für nötig, weil der normale Kreisausschuss über genügend Kompetenzen verfüge. Im Landkreis Weilheim hingegen wurde sogar das wichtigste Recht der Kreisräte, nämlich die Abstimmung über den Kreishaushalt, an einen Ferienausschuss delegiert. Dass dieser Haushalt in der gegenwärtigen Form lange Bestand haben wird, ist angesichts der fortdauernden Krise aber ohnehin kaum zu erwarten.

Offen bleibt bislang vielerorts, wann und in welcher Form die neu gewählten Räte übernehmen werden. Der 1. Mai als Stichtag für die Amtsübergabe bei Bürgermeistern und Landräten steht unverrückbar fest. Für die konstituierenden Sitzungen haben Kommunen laut Innenministerium bis 14. Mai Zeit. Kreistage können dies bis vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit erledigen. Vorgabe ist auch hierbei, einen größeren Raum zu finden.

Der Nürnberger Stadtrat etwa zieht in den Historischen Rathaussaal, der weit größer ist als der übliche Sitzungssaal für etwa 100 Leute. Auch ein etwa 70-köpfiger Kreistag wie der Traunsteiner plus Verwaltungsleute ist nicht im gewohnten Sitzungssaal unterbringen, ohne dabei die geltenden Abstandsregeln zu verletzen. In Augsburg zieht der Stadtrat für die konstituierende Sitzung in den Kongress am Park. Im dortigen, sehr großen Hauptsaal kann der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Stadträten gewahrt werden. Es müssen alle Mitglieder - im Augsburger Fall sind das alleine 60 Stadträte - geladen und die Mehrheit anwesend sein. Die neuen Mitglieder müssen vereidigt werden. Und auch die Öffentlichkeit muss selbst in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen Zugang zu Sitzungen haben. Videoschalten sind nicht vorgesehen.

Selbst nach dem Stabwechsel sollen Kommunen, Kreistage und Bezirkstage nach Vorgaben des Innenministeriums so kurz und so wenig wie möglich beraten. Dann allerdings nicht mehr mit Hilfe des Instruments der zeitlich begrenzten Ferienausschüsse. Vielmehr sollen Gemeinderäte zunächst Entscheidungsbefugnisse an verschiedene Ausschüsse abgeben. Diese Kompetenzen können sie je nach Corona-Lage schnell wieder an sich ziehen.

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