Kirchliche Rechtsprechung:Wegen Kindesmissbrauch: Mann darf nicht mehr als Priester arbeiten

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(Foto: Alessandra Schellnegger)

Ein Pfarrer vergeht sich jahrelang an einer Ministrantin und wird wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Doch mit der Entscheidung eines Amtsgerichts ist die Sache für den Mann längst nicht ausgestanden. Nun hat ein Kirchengericht in Würzburg den Fall geprüft.

Das Kirchengericht des Bistums Würzburg hat einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Pfarrer unbefristet die Arbeit als Priester untersagt. "Weiter reduzierte es die Besoldung des Priesters auf eine reine Grundsicherung", teilte die Diözese am Donnerstag mit. Gegen die Entscheidung vom 4. Oktober sei Berufung bei der römischen Glaubenskongregation möglich. Der 45-Jährige darf weiter für die Kirche arbeiten, derzeit werde er in einer Einrichtung außerhalb des Bistums therapeutisch begleitet.

Bischof Franz Jung bedauere den schweren Missbrauch und das Leid des Opfers, hieß es. Seitens der Diözese seien der Betroffenen bereits mehrfach Hilfen angeboten worden. Der Pfarrer ist seit dem Februar 2020 suspendiert. Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im August 2020 wegen sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit minderjährigen Ministrantin zu einem Jahr und vier Monaten Haft rechtskräftig verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem sollte der heute 45 Jahre alte Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Fall ist bayernweit der einzige, bei dem es wegen der von der Kirche an die Ermittler ausgehändigten Personalakten zu einem Prozess gekommen war.

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen war um das Jahr 2010 mit der damals Zwölfjährigen intim - unter anderem soll es Zungenküsse gegeben haben. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Kindesmissbrauch sei es aus seiner Sicht aber nicht gewesen, sagte er lediglich bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019. Eine sexuelle Beziehung will er mit dem Opfer erst nach dessen 18. Geburtstag gehabt haben - die Frau hatte das vor dem Amtsgericht bestätigt.

Nach der Gerichtsentscheidung hatte die römische Kongregation für die Glaubenslehre Bischof Jung bevollmächtigt, einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg in erster Instanz durchzuführen. "In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bad Kissinger Amtsgerichts ging das Kirchengericht von der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers, einer inzwischen 24-jährigen Frau, aus", teilte das Bistum weiter mit. Demnach kam es zwischen dem Mann und dem Mädchen von dessen 13. Lebensjahr an bis zu seiner Volljährigkeit wiederholt zu sexuellen Handlungen. Eine pädophile Neigung des Täters sei nicht festgestellt worden, zudem seien schuldmindernde Umstände zu berücksichtigen gewesen - untermauert durch eine psychologische Begutachtung des Mannes, hieß es.

Kirchengerichte agieren unabhängig von der staatlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich ist das sogenannte Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechts. Vielfach beschäftigen Ehenichtigkeitsprozesse solche Institutionen. Hinzu kommen kirchenrechtliche Strafverfahren. Strafen für Angeklagte können beispielsweise der Amtsentzug und das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sein. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht bei Sexualdelikten mit Minderjährigen verhängen kann. Fragen wie Verjährung sind im Kirchenrecht besonders geregelt, in Einzelfällen kann die Glaubenskongregation die Verjährung aufheben.

Die Verfahren sind wie in diesem Fall meist nicht öffentlich, die kirchliche Öffentlichkeit ist durch einen Kirchenanwalt vertreten. Beschuldigte und Opfer werden nach Bistumsangaben in der Regel gehört. Akten der weltlichen Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise ein staatliches Strafurteil werden als Beweismittel einbezogen.

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