Landeskriminalamt:Mehr als 600 Kinder werden in Bayern vermisst

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Viele der vermissten Kinder sind Ausreißer, die weglaufen und wieder zurückkommen. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Viele sind Ausreißer, in manchen Fällen ist ein Sorgerechtsstreit der Grund, dass ein Elternteil nicht weiß, wo der Nachwuchs gerade ist. In der Statistik spielt auch noch eine andere Gruppe eine wichtige Rolle.

11 899 Kinder und Jugendliche wurden im vergangenen Jahr in Bayern als vermisst gemeldet. 76 Prozent der Fälle seien innerhalb von drei Tagen geklärt worden, lediglich fünf Prozent seien auch nach 56 Tagen noch verschwunden gewesen, teilte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Ende Januar (Stand: 29.1.) galten bayernweit 156 Kinder und 467 Jugendliche als vermisst, knapp 500 davon seit mehr als drei Monaten.

„Die Zahl der Fälle, bei denen die bayerische Polizei tatsächlich ein Gewaltverbrechen vermutet, liegt im niedrigen Bereich“, sagte ein Behördensprecher. „Viele der vermissten Kinder und Jugendlichen in Bayern sind sogenannte Ausreißer, die wiederholt weglaufen und wieder zurückkommen.“

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Eine große Rolle spielen nach Angaben des Sprechers auch Fälle, in denen sich Eltern ums Sorgerecht streiten und ein Elternteil nicht weiß, wo sich das Kind gerade aufhält.

Der Großteil der aktuell vermissten Kinder sind dem BLKA zufolge aber unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Sie gelten oft mehrere Jahre als vermisst“, erklärte der Sprecher. Die Polizei gehe hier in der Regel aber nicht von einer Straftat aus, da Bayern für viele von ihnen erfahrungsgemäß nur eine Zwischenstation darstelle.

Das BLKA appellierte an Eltern, sich unmittelbar bei der Polizei zu melden, sobald sie in Sorge sind und nicht wissen, wo ihr Kind steckt. Der detaillierten und umfassenden Weitergabe von Informationen an die Polizei komme eine hohe Bedeutung zu. Auch vermeintlich unbedeutende Dinge könnten wichtig sein. Zudem sollten Eltern nichts zurückhalten, etwa einen vorangegangenen Streit. So etwas könne wesentlich sein, um den Aufenthaltsort zu ermitteln.

Scheu, die Polizei einzuschalten, sollten Eltern bei Kindern unter 18 Jahren nicht haben. „Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.“

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