Die strengen bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen werden wohl zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Ein parteiübergreifendes Bündnis kündigte am Dienstag an, eine Popularklage gegen das bayerische Gesetz einzureichen. Ihre Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten werde fortgesetzt, hieß es in der Mitteilung.
In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten – allen voran auf der Wiesn – komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche, und auch für Außenbereiche von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten. Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten komplett verboten – das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.
Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützern bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch in München nennen. Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bayern hat allerdings versucht, Spielräume für möglichst viele Verschärfungen der Regeln zu finden.