Lebensmittelsicherheit:Kontrollbehörde steht in der Kritik

Bayern-Ei

Nach dem Bayern-Ei-Skandal wurde die Aufsicht reformiert.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Nach einem Rechtsgutachten der Grünen-Fraktion arbeitet die KBLV auf einer verfassungswidrigen Grundlage, wenn es darum geht, Betriebe ordentlich zu überwachen.

Von Christian Sebald

Die Kontrollbehörde Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) mit Sitz in Kulmbach hat nur eine Aufgabe: Sie soll verhindern, dass sich solche Skandale wie der um mit Salmonellen verseuchte Eier der niederbayerischen Firma Bayern-Ei oder der um die tierquälerische Haltung von Kühen in Großställen im Allgäu wiederholen.

Doch seit die Behörde 2018 gegründet worden ist, reißt die Kritik an ihr nicht ab. Sie entzündete sich daran, für welche Betriebe die KBLV überhaupt zuständig sein soll und ob diese vom Gesetzgeber rechtssicher definiert worden sind. Prompt fochten einige Großbetriebe die Zuständigkeit der KBLV an und hatten Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Beschlüsse. Obwohl die Staatsregierung daraufhin die entsprechende Verordnung angepasst hat, nähren die Landtags-Grünen nun abermals die Zweifel an der Kontrollbehörde.

Laut Selbstdarstellung der KBLV sind ihre Kompetenzen klar geregelt. "Die KBLV ist bayernweit zuständig für die Überwachung von rund 670 komplexen Betrieben. Hierzu zählen zum Beispiel große Schlachtbetriebe, Molkereien, Fleischwarenhersteller und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Rinder- und Schweinehaltungen und große Geflügelbetriebe mit 40 000 und mehr Mastplätzen", heißt es auf der Internetseite der Behörde.

Die Grünen kritisieren, dass das Kriterium dafür, was ein Großbetrieb ist, nach wie vor nicht eindeutig sei. Mit dem Abstellen auf die jährliche Produktionsmenge der jeweiligen Firma mache es sich die Staatsregierung zu einfach, sagt die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Landtag, Rosi Steinberger.

Das ist aber nicht die einzige Kritik. Nach einem Rechtsgutachten der Grünen-Fraktion arbeitet die KBLV auf einer formell verfassungswidrigen Grundlage. Denn nach Auffassung der Grünen hätte für die einschlägige Verordnung eine Verbändeanhörung stattfinden müssen. Diese hat es aber nach Recherchen der Fraktion nicht gegeben. Auch die Beschreibung der Aufgaben der KBLV im Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz sei nach wie vor zu unklar. Dabei macht Steinberger klar, dass sie für eine starke KBLV ist. Ihre Forderung lautet aber: "Stellen wir ihre gesetzliche Basis endlich auf eine solide Grundlage", sagt sie, "und zwar mit Verbändeanhörung und Beteiligung des Landtags."

Die Staatsregierung lässt die Kritik und die Forderung an sich abperlen. Die Anpassung der Verordnung für die KBLV sei ausreichend. Seither sei die Zuständigkeit der Behörde nicht mehr in Frage gestellt worden, sagt ein Sprecher des Umweltministeriums, das für die KBLV zuständig ist. Zudem habe Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (FW) den Landtag über die neue Verordnung vorab informiert.

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