Dinkelscherben im Landkreis Augsburg zählt zu den Gemeinden, die extrem getroffen worden sind vom Juni-Hochwasser vor einem Jahr. Nach heftigen Regenfällen setzte die Zusam die 6800-Einwohner-Ortschaft komplett unter Wasser, tagelang standen die braunen Fluten auf den Straßen, in den Häusern und in den Gärten. Die Schäden, die sie anrichteten, beziffern sich auf ungefähr 50 Millionen Euro. Für die Menschen in Dinkelscherben war die Katastrophe auch deshalb so schlimm, weil sie eigentlich längst davor hätten geschützt sein können. Denn es gab schon seit vielen Jahren Pläne für ein Hochwasserrückhaltebecken, das die Zusam in Zaum halten soll.
Die Zusam ist ein rechter Nebenfluss der Donau. Die meiste Zeit ist sie ein eher unscheinbares Gewässer. Aber wenn es tagelang stark regnet, kann sie ungeheure Wucht entwickeln. Schon 2000 und 2005 setzte die Zusam Dinkelscherben unter Wasser. Aus diesen Jahren datieren die Pläne für das sogenannte Rückhaltebecken Siefenwang. Es ist nach einem Ortsteil von Dinkelscherben benannt. Nach Angaben des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth, das die Planung verantwortet, soll es einmal bis zu 1,25 Millionen Kubikmeter Wasser fassen können, die Überflutungsfläche beträgt bis zu 136 Hektar Land. Dafür werden zwei Dämme von 230 und 300 Metern Länge errichtet. Die Gesamtkosten betragen 9,5 Millionen Euro, ein knappes Fünftel der Schadenssumme des Juni-Hochwassers.

Im Jahr 2008 - also vor satten 17 Jahren – hatte das Wasserwirtschaftsamt die Planung fertig. Das Genehmigungsverfahren startete im selben Jahr. Schnell wurde freilich deutlich, dass eine Reihe von Grundbesitzern gegen das Bauwerk war, weil sie Flächen dafür abtreten sollten. Das Verfahren zog sich. 2013 genehmigte das Landratsamt Augsburg das Projekt. Aber damit war die Sache nicht ausgestanden. Einige Grundbesitzer weigerten sich weiter, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen. Erst unter dem Eindruck des Juni-Hochwassers 2024 lenkten die letzten ein. Seit März 2025 wird nun mit Hochdruck am Bau des Rückhaltebeckens gearbeitet. Im Oktober 2026 soll es fertig sein.
Am Hochwasserrückhaltebecken Siefenwang zeigen sich exemplarisch die Stärken und die Schwäche der Hochwasserschutzpolitik der Staatsregierung. Auf der einen Seite investiert der Freistaat so viel Planungskraft und Geld in den Hochwasserschutz wie kaum eine andere Landesregierung. Auf der anderen Seite ziehen sich Genehmigungsverfahren, die Beschaffung der Flächen und die Realisierung der Projekte immer wieder sehr lange hin. Zwar sei Dinkelscherben ein Einzelfall, heißt es aus dem Umweltministerium. Bayernweit gebe es wenige vergleichbare Fälle. Angesichts der Klimakrise, in der Wetterextreme immer häufiger werden und sich die Hochwassergefahr insgesamt deutlich verschärft, ist jeder solche Einzelfall freilich ein ziemlich riskantes Unterfangen.
Milliarden für Dämme und Deiche
Jetzt aber zu den unbestreitbaren Erfolgen der bayerischen Hochwasserschutzpolitik. Die Zäsur dafür ist das sogenannte Pfingsthochwasser 1999 mit seinen ebenfalls katastrophalen Auswirkungen. In seiner Folge entwickelte die Staatsregierung ihr erstes Hochwasserschutzprogramm. Seither hat sie ungefähr vier Milliarden Euro in die Sanierung und den Neubau von Dämmen und Deichen investiert, unzählige größere und kleinere Rückhaltebecken gebaut, und an besonderen Orten – teils mobile – Hochwasserschutzwände errichten lassen, wie in Kloster Weltenburg.

Der natürliche Hochwasserschutz wurde ebenfalls gestärkt, wenngleich in geringerem Umfang als der technische. Insgesamt wurden mehr als tausend Kilometer Gewässerstrecke renaturiert, dazu 3000 Hektar Auwald. Und der Freistaat setzt sein Engagement fort. Bis 2030 investiert er weitere zwei Milliarden Euro in den Hochwasserschutz. Das hat Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), der kraft Amtes für den Hochwasserschutz zuständig ist, erst dieser Tage bekräftigt.
Auf der anderen Seite mahnen Experten und in letzter Zeit immer öfter Kommunalpolitiker in großer Einmütigkeit an, dass der Freistaat gerade bei Genehmigungsverfahren und Grundstücksbeschaffung deutlich schneller werden müsse. Zuletzt zum Beispiel Tobias Kunz, der Bürgermeister von Nordendorf, im Februar in einer Anhörung des Landtags. Die kleine Gemeinde liegt ebenfalls im Landkreis Augsburg und ist schlimm vom Juni-Hochwasser 2024 getroffen worden.
In der Anhörung berichtete Kunz den Abgeordneten von dem gut elfjährigen Vorlauf für einen vergleichsweise kleinen Deich an der Schmutter, die an seinem Ort vorbeifließt. Ende 2025 werde nun endlich das Genehmigungsverfahren starten, sagte Kunz vor den Abgeordneten. Seine Forderungen, die viele Bürgermeister und allen voran Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) teilen: Die Wasserwirtschaftsämter von Bürokratie entlasten, die Verfahren entschlacken, die Kompetenzen der Kommunen stärken, den Zugriff auf die Flächen beschleunigen.
Der Umweltminister und die Enteignungen
Die letzte Forderung von Kunz hatte auch Umweltminister Glauber unter dem unmittelbaren Eindruck des Juni-Hochwassers geäußert. Er forderte sogar Enteignungen. „Wir müssen am Ende des Tages auch zum Instrument der Besitzeinweisung, sprich Enteignung, greifen“, sagte er im Juni 2024 vor dem Umweltausschuss des Landtags, „weil eben vor Ort die Grundstücke nicht für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden.“ Man nehme den Schutz der Bevölkerung ernst und werde deshalb „alle Elemente anwenden“.
Besitzeinweisungen oder Enteignungen, wie sie Glauber damals angekündigt hat, sind höchst umstritten, auch wenn sie mit einer Entschädigung der Grundbesitzer verbunden und – vor allem im Straßenbau – durchaus üblich sind. Aber die Staatsregierung, allen voran Ministerpräsident Markus Söder, nimmt für sich in Anspruch, dass in Bayern der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Zwang“ gelte – und zwar auch beim Hochwasserschutz. Prompt pfiff Söder Glauber wenige Tage nach dessen Äußerung zurück.
So ganz scheinen Glauber und seine Ministerialen den Handlungsbedarf im Hochwasserschutz damit freilich nicht zu den Akten gelegt zu haben. Im Umweltministerium bereiten sie derzeit eine Novelle des bayerischen Wassergesetzes vor. Ein wichtiger Punkt dabei: Hochwasserschutzprojekte sollen als Maßnahmen in besonderem öffentlichem Interesse klassifiziert werden. „Dadurch soll der Hochwasserschutz ein noch stärkeres Gewicht in behördlichen Abwägungen und möglichen gerichtlichen Verfahren bekommen“, sagt Glauber etwas gewunden. Im Klartext: Die Einstufung wäre ein wichtiger Schritt, um die Genehmigungsverfahren und Beschaffung der notwendigen Grundstücke zu beschleunigen. Denn mit ihr würde der Gesetzgeber unmissverständlich klarmachen, dass sie Vorrang haben. Offen ist freilich, wann die Novelle kommt.



