Süddeutsche Zeitung

Atomkraft:Grüne fordern Aufklärung zu Leck im AKW Isar 2

Die Grünen in Bayern wollen wissen, ob die Staatsregierung, die einen Weiterbetrieb der Anlage fordert, schon länger von dem Defekt an einem Ventil wusste.

Von Andreas Glas

Nach dem Bekanntwerden eines Lecks im Kernkraftwerk Isar 2 bei Landshut haben die Landtagsgrünen Fragen an die Staatsregierung. Die Regierung aus CSU und Freien Wählern fordere einen Weiterbetrieb des letzten bayerischen Atommeilers, klammere aber "das kaputte Ventil" und "das Sicherheitsrisiko" aus, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann am Freitag.

Er kündigte gleich mehrere Anfragen an, "um Transparenz rund um die zahlreichen Ungereimtheiten und offenen Fragen zu schaffen", hieß es in einer Pressemitteilung. Er erwarte "klare und eindeutige Antworten", sagte Hartmann. Unter anderem wollen die Grünen von der Staatsregierung wissen, ob Isar 2 nach dem Defekt überhaupt noch problemlos weiterlaufen könnte. Und sie verlangen Auskunft darüber, ob das bayerische Umweltministerium von dem Leck wusste, als der TÜV Süd seine Bewertung abgab, wonach eine Laufzeitverlängerung des Kraftwerks problemlos möglich ist.

Am Montag hatte das Bundesumweltministerium informiert, dass der Meiler Isar 2 noch im Oktober heruntergefahren und repariert werden müsse, sollte das Kraftwerk nach dem ursprünglich geplanten Abschalttermin am 31. Dezember am Netz bleiben - oder in einem Reservebetrieb, wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagen hat. Von einer "internen Ventilleckage" im Kühlkreislauf war die Rede.

Kritiker eines Weiterbetriebs forderten daraufhin, Isar 2 sofort stillzulegen. Der Bund wiederum kündigte eine Prüfung an, ob der geplante Reservebetrieb bis April 2023 nun noch möglich ist. Die bayerische Staatsregierung dagegen lehnt die Notreserve ab und beharrt auf ihrer Forderung, das niederbayerische Kraftwerk laufen zu lassen. Aus dem bayerischen Umweltministerium hieß es, das lecke Ventil sei "sicherheitstechnisch unbedenklich". Es handle sich nicht einmal um ein meldepflichtiges Ereignis.

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