Urteil zum Integrationsgesetz:Die Quittung für die Arroganz der absoluten Mehrheit

Abschlussdebatte um umstrittenes Integrationsgesetz im Landtag

Die CSU hat das Integrationsgesetz im Alleingang durchgesetzt.

(Foto: dpa)

Bayerns oberste Richter pfeifen die CSU zu Recht zurück - denn das Integrationsgesetz verstößt gegen eben jene Werte, die es angeblich schützen sollte. Doch das Urteil bietet nun eine Chance.

Kommentar von Katja Auer

Selten war ein Begriff so umstritten wie jene "Leitkultur", mit der die CSU Migranten auf eine nur unzulänglich definierte kulturelle Grundordnung verpflichten will. Nun haben Bayerns oberste Richter den Terminus zwar nicht grundsätzlich verworfen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über das Integrationsgesetz ist aber dennoch eine Niederlage für die CSU.

Das Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig, es verstößt gegen eben jene Werte, die es angeblich schützen sollte, allen voran gegen die Meinungsfreiheit. Die Entscheidung ist die Quittung für die Arroganz der absoluten Mehrheit, mit der die damalige CSU-Alleinregierung 2016 das Gesetz durchdrückte - obwohl sie vorher ein parteiübergreifendes Verfahren angekündigt hatte. Am Ende ging es dann doch weniger um eine gelingende Integration als um den Wahlkampf, den die CSU damals noch rechts außen gegen die AfD führte.

Selten hat ein Gesetz so großen Widerstand ausgelöst, nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei Kirchen, Verbänden und in der Gesellschaft. Nicht, weil die Notwendigkeit von Integration infrage gestellt worden wäre, sondern wegen der Verbohrtheit, mit der die CSU der freiheitlichen Gesellschaft ihre Leitkultur aufzwingen wollte. Das Gesetz nun zu entschärfen, könnte versöhnend wirken. Notwendig ist es ohnehin.

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