Juni-HochwasserBayerische Staatsregierung wirft Scholz Wortbruch bei Hochwasser-Hilfe vor

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Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte im Juni das vom Hochwasser besonders betroffene Reichertshofen in Oberbayern.
Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte im Juni das vom Hochwasser besonders betroffene Reichertshofen in Oberbayern. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vier Monate nach der Flut in Süd- und Ostbayern beschwert sich Staatskanzleichef Herrmann, dass die Finanzhilfen des Bundes immer noch ausstehen. Aber hat der Kanzler überhaupt Geld versprochen?

Von Andreas Glas

Wenn der Kanzler und der Bundeswirtschaftsminister in die Gummistiefel steigen und wegen eines Hochwassers quer durch die Republik reisen, dann muss es sich um eine nationale Katastrophe handeln. Logisch, oder etwa nicht? Die Bilder aus dem Juni sind noch frisch. Olaf Scholz (SPD) im bayerischen Schlamm, Robert Habeck (Grüne) neben Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der für die Kameras extra einen Schritt tiefer in die Brühe steigt als Habeck. Aber jetzt, vier Monate später, geht es nicht mehr um Fotos, es geht ums Geld. Und um die Frage, wer die Rechnung fürs Hochwasser zahlt.

In einem Streit gibt es immer zwei Lesarten, das hier ist die bayerische: „Vom damaligen Hochwasser-Tourismus durch den Kanzler, den Wirtschaftsminister und weitere Mitglieder der Ampel-Regierung ist nichts weiter geblieben als leere Versprechen und heiße Luft.“ So hat sich Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) gerade in der Augsburger Allgemeinen beschwert. Nach den Fluten in Süd- und Ostbayern mit vier Toten, Dutzenden Verletzten und mehreren Vermissten habe der Bund immer noch keine Finanzhilfe geleistet.

Und damit zur Berliner Lesart und zu Kanzler Scholz, der im Juni im Reichertshofener Flutgebiet sagte: „Wir werden alles dazu beitragen, auch mit den Möglichkeiten des Bundes, dass hier schnell weitergeholfen werden kann.“ Das klang sehr eindeutig, oder etwa nicht? Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums hat nun präzisiert, dass sich Scholz bei seinem Besuch in Bayern innerhalb der „verfassungsrechtlichen Grenzen“ geäußert habe. Frei übersetzt: Er hat Unterstützung zugesagt, aber nicht unbedingt Geld. Personell hat der Bund den Freistaat ja unterstützt, mit Kräften der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Technischen Hilfswerks und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Wer hat nun recht? Der Bund verweist darauf, dass laut Grundgesetz die Länder für Hochwasserschäden zuständig sind. Finanziell könne sich der Bund nur in einer Katastrophe nationalen Ausmaßes beteiligen. Dies war bei den Fluten 2013 und 2021 der Fall, für die laut Bund rund 880 Millionen Euro nach Bayern flossen. Seit 2021 gibt es für nationale Katastrophen den bundesweiten Fluthilfefonds, in den der Freistaat nach eigener Aussage bislang 100 Millionen Euro einbezahlt hat. Im aktuellen Fall schließt der Bund Finanzhilfen für Bayern nicht aus. Er macht sie jedoch abhängig von einer „fundierten Schadensanalyse im Nachgang“, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

Um beurteilen zu können, ob es sich beim Juni-Hochwasser in Bayern ebenfalls um eine nationale Katastrophe handelte, müsse man die Gesamtumstände bewerten, heißt es aus Berlin – also unter anderem die Schadenssummen, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, und unmittelbare Auswirkungen der Katastrophe auf die Länderhaushalte. Die Ministeriumssprecherin sagt: „Entsprechende Unterlagen wurden vom Land Bayern bisher nicht vorgelegt.“

„Deutlicher kann man die Benachteiligung und Missachtung Bayerns nicht zum Ausdruck bringen“

Die bayerische Staatsregierung widerspricht. Man habe gegenüber dem Bund die Lage mehrfach dargelegt und auch Zahlen übermittelt, dennoch sei „kein einziger Cent vom Bund nach Bayern geflossen, während andere Hochwasser-Gebiete nach Kräften unterstützt werden. Deutlicher kann man die Benachteiligung und Missachtung Bayerns nicht zum Ausdruck bringen“, sagt Staatskanzleichef Herrmann. Schon länger behauptet man in der CSU ja, dass der Bund den Freistaat systematisch benachteilige. In diesem Fall steht nun Aussage gegen Aussage.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) teilt am Montag mit, dass das Juni-Hochwasser in Süddeutschland einen Schaden von mehr als 4,1 Milliarden Euro verursacht habe, davon fast 1,8 Milliarden an nicht versicherten Schäden in Bayern. „Die Solidarität des Bundes ist auch im Vergleich zu anderen dramatischen Hochwasserereignissen dringend angezeigt: Während beim Hochwasser 2013 rund acht Milliarden Euro an Schäden in elf Bundesländern entstanden sind, waren es im Jahr 2024 bislang bereits über vier Milliarden Euro in nur zwei Bundesländern“, sagte Füracker.

Mehr als 31,1 Millionen Euro habe Bayern bisher an Betroffene des Juni-Hochwassers ausgezahlt. Die Soforthilfen, deren Antragsfrist am 30. September ausgelaufen ist, sind nach Privathaushalten, Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben eingeteilt. Die Auszahlungssumme werde in den kommenden Monaten „noch deutlich zulegen“, heißt es, noch allerdings zieht sich die Schadensermittlung und Auszahlung speziell bei Wirtschaftsunternehmen und Agrarbetrieben. Als Grund nennen die zuständigen Ministerien in Bayern die noch laufenden Begutachtungen von Ernteschäden sowie rechtliche Vorgaben der EU-Kommission.

Für die Folgen des Juni-Hochwassers hat der Freistaat auch Hilfen bei der Europäischen Union beantragt. Ein Anspruch besteht laut EU-Verordnung, wenn es sich um „eine Katastrophe größeren Ausmaßes“ handelt, die Schäden in Höhe eines gewissen Prozentsatzes am Bruttoinlandsprodukt verursacht hat, oder „der größere Teil der Bevölkerung einer bestimmten Region von einer Katastrophe mit schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in Mitleidenschaft gezogen“ wurde.

Der Bund unterstützt den bayerischen Antrag auf EU-Hilfen. Auf SZ-Nachfrage stellt das Bundesfinanzministerium aber klar, dass die deutschen Kriterien für eine nationale Katastrophe andere seien als auf EU-Ebene. Welche Kriterien im Bund gelten, ist jedoch nicht präzise geregelt. In der Vergangenheit hatten sich deshalb auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit dem Bund um Finanzhilfen gestritten.

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