Die bayerische Staatsregierung wirft dem Bund weiterhin vor, die Betroffenen des Juni-Hochwassers „mit nichts als leeren Versprechungen im Regen stehen“ zu lassen. So sagte es Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach dem Kabinett. Dabei hätten Kanzler Olaf Scholz (SPD) oder auch Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) beim Besuch im Krisengebiet in Schwaben „in Gummistiefeln“ alle möglichen Versprechungen gemacht, so Herrmann. Der Kanzler hatte damals in Reichertshofen gesagt, man werde „auch mit den Möglichkeiten des Bundes“ schnell helfen. Was genau damit gemeint war? Darüber herrscht nun schon länger ein Streit zwischen Bayern und dem Bund.
Grundsätzlich sind die Bundesländer für den Ausgleich von Hochwasserschäden zuständig. Der Bund beteiligt sich aber, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und einzelne Länder bei deren Bewältigung überfordert wären. Dazu gehören etwa direkte Auswirkungen auf einen Länderhaushalt, aufgrund konkreter Schadensanalyse. So argumentierte stets auch das Bundesfinanzministerium. Seit 2021 gibt es für nationale Katastrophen einen bundesweiten Fluthilfefonds. Bayern werde für diesen Ahrtal-Fonds bis zum Jahr 2050 mehr als eine Milliarde Euro eingezahlt haben, sagte Herrmann. Ändern müsse sich daher dessen Zweckbestimmung, sodass auch Mittel für aktuelle Schäden in Bayern fließen. Dies könne der Bund von sich aus tun, wenn er sich Bayern gegenüber „freundlich verhalten“ würde. Man höre aber nur „kindische Ausreden“.
Hier nicht von einer Katastrophensituation nationale Ausmaßes auszugehen, sei „böswillig“, sagte Herrmann. Eine vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative soll „auf eine solidarische Kostentragung“ hinwirken. Zwischenzeitlich hatte Bayerns Finanzministerium nicht versicherte Schäden in Höhe von fast 1,8 Milliarden Euro gemeldet. Die Auszahlung von Landeshilfen läuft.
Das Kabinett beschloss eine Anpassung der Landeshilfen für die Landwirtschaft. Inzwischen seien 1430 Anträge aus der Branche eingegangen. Es geht etwa um schwere Schäden auf Feldern und Ernteeinbußen. Die Änderung betrifft vor allem den Riedstrom, ein sozusagen natürliches Überschwemmungsgebiet an der schwäbischen Donau. Für diesen Sonderfall gibt es seit 2016 eine spezielle Vereinbarung. In der Riedstrom-Kulisse steigt der Ausgleichssatz für nicht versicherbare Schäden von 50 auf 80 Prozent, die Obergrenze wird aufgehoben. In anderen Regionen soll der Deckel auf 200 000 Euro steigen. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek teilte dazu mit: „Der Riedstrom ist ein Sonderfall und die Betroffenen müssen auch so behandelt werden.“ Man stehe fest an der Seite der Landwirte.