Die AfD ist auch mit ihrer zweiten Verfassungsklage gegen die jüngste Hochschulreform im Freistaat gescheitert. Die Antragsteller hätten ihre Vorbehalte gegen das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz nicht hinreichend dargelegt, teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof in München mit.
Mehrere AfD-Abgeordnete hatten einen Grundrechtsverstoß beanstandet, da die Hochschulen infolge der Gesetzesnovelle angeblich nicht mehr durch den Obersten Rechnungshof kontrolliert werden - obwohl die Hochschulen mit Budget aus dem Staatshaushalt ausgestattet würden.

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Dieser Argumentation folgte das Gericht aber wie im ersten Verfahren nicht. „Der Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage als unzulässig abgewiesen, weil die Antragsteller den Darlegungsanforderungen nicht gerecht geworden sind“, teilte das Gericht mit. Die AfD hätte also darlegen müssen, „inwiefern durch die angegriffene Rechtsvorschrift ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird“.
Dazu kommt, dass diese Klage laut Wissenschaftsministerium auch inhaltlich falsch ist: Der Oberste Rechnungshof konnte die Hochschulen früher kontrollieren und kann es mit dem neuen Hochschulinnovationsgesetz ebenso.
Bereits Mitte Dezember hatte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung im ersten Verfahren eine AfD-Klage als unzulässig abgewiesen. Die AfD hätte ihre konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren ansprechen müssen, hieß es damals zur Begründung. Vertreter der AfD-Fraktion, die die Klage erhoben hatte, waren nicht einmal im Gericht erschienen.
Hochschulreform wurde 2022 beschlossen
Der Landtag hatte die Reform im Sommer 2022 beschlossen. Ziel der Staatsregierung: die Wissenschaftslandschaft in Bayern für die nächsten 20 bis 30 Jahre zukunftsfest machen und auf internationales Spitzenniveau heben. Die Reform setzt etwa auf eine weitgehende organisatorische Eigenständigkeit der Hochschulen.
Außerdem soll entbürokratisiert und so beispielsweise die Berufung von Professoren und Professorinnen schneller ermöglicht werden. Zudem sollen sich Professoren und ihre Mitarbeiter leichter an Unternehmen beteiligen oder auch Ausgründungen besser unterstützen können.