Tage bevor das Wintersemester an den bayerischen Universitäten am 31. März endet, hat der Landtag die gesetzliche Grundlage für die coronabedingten Sonderregeln beschlossen. Die Regeln gelten rückwirkend und für das kommende Sommersemester 2021. So bleibt vielen Studentinnen und Studenten im Sommer die Anspannung erspart, die sie zuletzt ertragen mussten. Wie im Sommer 2020 zählen das Wintersemester 2020/2021 und das kommende Sommersemester 2021 nicht zur Regelstudienzeit. Damit will die Staatsregierung Druck rausnehmen, der durch den Corona-bedingten Digitalbetrieb der Hochschulen und durch die Krise an sich entstanden ist.
Stipendien, Bafög und viele Prüfungen sind an die Regelstudienzeit gebunden. Wer sich nicht in der Lage sah, Prüfungen in der vorgeschriebenen Frist abzulegen, hätte ohne die Corona-Sonderregeln ein Problem. Studenten, die länger brauchen als vorgeschrieben, könnten ihr Bafög verlieren oder exmatrikuliert werden. Aufatmen kann neuerdings auch der wissenschaftliche Nachwuchs: Stellen, die von März 2020 bis März 2021 laufen, können um ein Jahr verlängert werden.
Die gesetzliche Grundlage kommt denkbar spät: Zwar versprach Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) im Januar, dass die Erleichterungen auch im laufenden Wintersemester gelten sollen. Aber ohne Gesetz hatten weder Studierende noch Hochschulen oder Universitäten eine Handhabe. Studenten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) waren sogar auf die Kulanz der Prüfungsämter angewiesen: Das HaW-Semester endete bereits am 14. März.