WürzburgDaniel Halemba schielt auf ein Stadtratsmandat

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Daniel Halemba – hier im Verfahren gegen ihn am Würzburger Amtsgericht im Januar 2026 – könnte in den Würzburger Stadtrat nachrücken.
Daniel Halemba – hier im Verfahren gegen ihn am Würzburger Amtsgericht im Januar 2026 – könnte in den Würzburger Stadtrat nachrücken. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Ein Würzburger AfD-Stadtrat wurde rechtskräftig wegen Nazi-Parolen verurteilt und soll sein Mandat niederlegen.
  • Daniel Halemba könnte als erster Nachrücker in den Würzburger Stadtrat einziehen, obwohl er bei der Kommunalwahl nur den vierten Platz erreichte.
  • Halemba wurde im Februar wegen Geldwäsche und Nötigung verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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Wegen Nazi-Parolen wird ein Würzburger AfD-Stadtrat rechtskräftig verurteilt. Nun könnte ein bekannter AfD-Abgeordneter nachrücken: der wegen Geldwäsche in erster Instanz verurteilte Daniel Halemba.

Von Olaf Przybilla

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Der umstrittene AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba könnte doch noch Stadtrat in Würzburg werden. Bei der Kommunalwahl war der Abgeordnete dort als Spitzenkandidat der AfD angetreten, hatte aber nur den vierten Platz erreicht und den Einzug damit verpasst. In den Stadtrat wurden nur drei AfD-Kandidaten gewählt. Jetzt könnte er als erster Nachrücker doch noch Mitglied des Stadtrats werden.

Hintergrund ist ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg gegen einen aktuellen Würzburger AfD-Stadtrat. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der AfD-Mann – von Beruf Rechtsanwalt – gemeinsam mit einer Frau auf dem Gelände einer Tankstelle in Würzburg mindestens fünfmal die verbotene Nazi-Parole „Sieg Heil“ verwendet. Dabei soll die Frau jeweils das Wort „Sieg“ und der AfD-Mann jeweils das Wort „Heil“ gerufen haben.

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Wie der AfD-Bezirksvorsitzende Richard Graupner im SZ-Gespräch bestätigt, sei gegen den AfD-Stadtrat in der Folge ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet worden. Ebenso bestätigt Graupner, dass die Würzburger AfD-Stadtratsfraktion den rechtskräftig verurteilten Stadtrat aufgefordert habe, sein Mandat niederzulegen. Freilich könne er dazu von Partei oder Fraktion lediglich aufgefordert werden – aberkennen könne man ihm dieses nicht.

Der verurteilte Stadtrat äußerte sich auf SZ-Anfrage zunächst nicht über seine Pläne, auch der AfD-Vorsitzende im Würzburger Rathaus reagierte auf Anfragen nicht. Von einer etwaigen Rückgabe des Mandats war der Stadt Würzburg am Freitagnachmittag nichts bekannt. Auch Halemba selbst war erst einmal nicht darüber informiert, ob er womöglich nachrücken kann. Sollte der Fall eintreten, werde er das Mandat auf jeden Fall annehmen. „Ich habe kandidiert, um in den Stadtrat gewählt zu werden“, sagt Halemba.

Unproblematisch wäre sein Mandat ebenfalls nicht. Wegen leichtfertiger Geldwäsche und Nötigung hatte ihn das Amtsgericht Würzburg im Februar zu einer Geldstrafe verurteilt. Rechtskräftig ist dies aber nicht. Sowohl Halemba als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Würde er selbst – im Fall eines rechtskräftig werdenden Urteils gegen ihn – ein gegebenenfalls erlangtes Stadtratsmandat zurückgeben? „Das ist mir zu hypothetisch“, antwortet Halemba. Er sei überzeugt davon, unschuldig zu sein, rechne folglich mit einem Freispruch in zweiter Instanz.

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