Bayerischer Landtag:AfD-Abgeordneter Halemba wegen Volksverhetzung angeklagt

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Der AfD-Politiker Daniel Halemba hat seit seinem Einzug in den Landtag bereits allerhand Aufsehen erregt. (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem 22-Jährigen darüber hinaus Geldwäsche, Nötigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der Landtag hatte bereits Ende April die Immunität Halembas aufgehoben.

Von Olaf Przybilla, Würzburg / München

Die Staatsanwaltschaft Würzburg klagt den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba in insgesamt fünf Punkten an. Wie Staatsanwalt Ingo Krist mitteilt, wirft die Anklagebehörde dem 22-Jährigen vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Insgesamt handele es sich um „Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen“. In einer Pressemitteilung wirft der Anwalt des Abgeordneten der Staatsanwaltschaft vor, manche der Vorwürfe seien „völlig absurd“ und „rechtsstaatlich grenzwertig“.

14 Seiten umfasst die Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft legt dem Abgeordneten darin zur Last, er habe im Juli 2022 Geld „aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet“. Dafür habe er eine geringfügige Provision erhalten. Insgesamt stünden drei Fälle in Rede, die transferierten Beträge summierten sich auf einen mittleren vierstelligen Betrag. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als vorsätzliche Geldwäsche. Laut Halembas Verteidiger seien diese Vorwürfe „völlig neu“ und „nicht nachvollziehbar“.

Des Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft Halemba versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vor. So habe er im Jahr 2023 versucht, „auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen“. In dem Kontext sei die Eingangstür der Anwaltskanzlei durch Gewalteinwirkung „leicht beschädigt“ worden. Halembas Verteidiger führt dagegen ins Feld, der angeblich Genötigte habe angegeben, „sich nicht genötigt gefühlt zu haben“. Nach Darstellung des Anwalts gehe es lediglich um „Lärm und Gepolter“ vor einer Kanzlei.

Auch Volksverhetzung wirft die Staatsanwaltschaft Halemba vor. So sei bei seiner Geburtstagsfeier von einem „mutmaßlich dem Angeschuldigten gehörenden Datenträger“ ein Lied abgespielt worden, das nach Wertung der Anklagebehörde „zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung“ aufstachele. Das Lied stamme von einer „als kriminelle Vereinigung eingestuften Rechtsrockband“. Der Verteidiger Halembas entgegnet, die Staatsanwaltschaft könne „nicht einmal belegen“, ob Halemba bei dieser Feier überhaupt anwesend gewesen sei. Dies sei als Versuch zu deuten, die Anklage „aufzublähen“.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Halemba zudem „einen früheren Mitbeschuldigten und jetzigen Zeugen“ im laufenden Ermittlungsverfahren bedroht haben, um ein entsprechendes Aussageverhalten zu erreichen. Das wertet die Staatsanwaltschaft als vollendete Nötigung. Der Verteidiger Halembas erwidert, der Betreffende gebe über seinen Anwalt an, selbst von Ermittlern „zu einer Aussage genötigt worden zu sein“. Gegen zwei Beamte gebe es deshalb Ermittlungen einer nicht beteiligten Staatsanwaltschaft wegen möglicher Rechtsbeugung.

Zuletzt soll Halemba in dem von ihm genutzten Zimmer in einer Würzburger Studentenverbindung an einer „für jeden Gast ersichtlichen Stelle“ einen SS-Befehl aus dem Jahr 1939 angebracht haben. Im Original wurde dieser von Heinrich Himmler unterzeichnet. Die Anklagebehörde wertet dies als das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Angaben über diesen Vorwurf finden sich in der Erklärung des Halemba-Verteidigers nicht.

Ein Jugendrichter muss über die Anklage befinden

Nicht aufrecht dagegen erhält die Staatsanwaltschaft ihren früheren Vorwurf, Halemba sei für einen „Sieg Heil“-Schriftzug und eine Sigrune in einem Gästebuch einer Burschenschaft verantwortlich zu machen. Auch eine „Zurschaustellung verschiedener NS-Devotionalien“ in den Räumen eines Würzburger Verbindungshauses sei nicht mit hinreichender Sicherheit Halemba zuzuordnen, um diesen Vorwurf aufrechtzuerhalten. Für sämtliche anderen Vorwürfe gelte ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Verteidiger Halembas deutet die Anklage zum jetzigen Zeitpunkt als „koordiniert im Rahmen der Großkampagne von Regierung, Medien, Justiz und Geheimdiensten gegen die AfD“. Gerade nun nicht weiterverfolge Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft hätten, der Darstellung des Anwalts zufolge, zu einer „erheblichen Vorverurteilung“ des Abgeordneten geführt.

Ein Jugendrichter – Halemba war teilweise erst 20 Jahre alt, also Heranwachsender, als es zu den in Rede stehenden Handlungen gekommen sein soll – muss jetzt über die Anklage befinden. Der Abgeordnete selbst äußerte sich am Freitag zuversichtlich, dass das Würzburger Amtsgericht zu seinen Gunsten entscheiden und ihn „von allen Vorwürfen freisprechen“ werde. Die Anklagepunkte gegen ihn seien „entweder rechtlich nicht einschlägig“ oder „von der Staatsanwaltschaft erdichtet“ worden.

Der bayerische Landtag hatte bereits Ende April die Abgeordnetenimmunität Halembas aufgehoben. Parallel hatte der Bundesvorstand der AfD wegen möglicher Verstöße gegen die Parteisatzung ein Parteiausschlussverfahren gegen den 22-Jährigen beantragt.

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