Finanzministerium:Noch fehlt ein Drittel aller Grundsteuererklärungen

Finanzministerium: Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Steuerplattform Elster zu finden. Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden.

Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Steuerplattform Elster zu finden. Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Eigentümer haben noch bis zum 31. Januar Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Sonst drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen.

Kurz vor Ende der Abgabefrist fehlen in Bayern immer noch mehr als ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Bis einschließlich Mittwoch wurden bayernweit mehr als vier Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, wie das Finanzministerium auf Anfrage mitteilte. Dies entspricht rund 62 Prozent der abzugebenden Erklärungen.

Grundstückseigentümer haben bis zum 31. Januar Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert, diese Frist war aber deutschlandweit verlängert worden. "Eine weitere Fristverlängerung ist derzeit nicht geplant", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. "Wenn Bürgerinnen oder Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben, kommen - wie bei allen anderen Steuerarten auch - verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel Verspätungszuschläge oder schlussendlich auch Schätzungen", sagte der Sprecher.

Die Finanzverwaltung werde allerdings berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um "neues Recht" handle. "Daher werden in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich empfehlen wir aber dringend, die Grundsteuererklärung schnellstmöglich abzugeben, um künftige belastende Maßnahmen zu vermeiden."

Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Regierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes berücksichtigt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen. Die Kommunen benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und Bescheide versenden zu können.

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