Frauenquote in der Politik:Frauen an die Macht - wenigstens zur Hälfte

Frauenquote in der Politik: Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, geht der CSU und Markus Söder gerne auf die Nerven. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Parität im Parlament fordern die Grünen ein Bekenntnis zur Gleichberechtigung.

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, geht der CSU und Markus Söder gerne auf die Nerven. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Parität im Parlament fordern die Grünen ein Bekenntnis zur Gleichberechtigung.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Bayerns Grüne wollen das Parlament und die Staatsregierung paritätisch besetzen und dafür Wahlrecht und Verfassung ändern. Doch das geht nur mithilfe der Regierungsparteien.

Von Katja Auer

Im bayerischen Landtag sollen künftig ebenso viele Frauen wie Männer vertreten sein, außerdem sollen gleich viele Ministerinnen wie Minister den Freistaat regieren. Dafür planen die Grünen eine Änderung des Wahlrechts und der Verfassung. Am Freitag stellten sie den entsprechenden Gesetzentwurf vor. "Politik, die stärker aus der Perspektive von Frauen gemacht wird, ist eine bessere Politik", sagt Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze.

Die Grünen planen zwei entscheidende Veränderungen, um das Parlament paritätisch zu besetzen. Zum einen soll die Zahl der Stimmkreise auf 44 etwa halbiert und dafür künftig von zwei Personen direkt vertreten werden. Jede Partei soll ein Duo aufstellen, die Wählerinnen und Wähler erhalten zwei Erststimmen. Dann ziehen der Mann mit den meisten Stimmen und die Frau mit den meisten Stimmen in den Landtag ein. Das könnte dazu führen, dass ein Duo aus verschiedenen Parteien einen Stimmkreis vertritt.

Zum zweiten sollen Listenmandate paritätisch zugeteilt werden, also jene, für die Wählerinnen und Wähler ihre Zweitstimme vergeben. Parteien müssen dafür keine Listen aufstellen, die abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sind, aber die Listenmandate werden nach der Wahl abwechselnd an Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen verteilt. Es gibt also sozusagen eine Spur für Männer und eine für Frauen, was auch dazu führen könnte, dass eine Frau mit weniger Stimmen als ein Mann ein Mandat bekommt, weil die jeweils bestgewählten Männer und Frauen zum Zuge kommen. Hat aber die drittgewählte Frau weniger Stimmen als der viertgewählte Mann, ist das Mandat dennoch ihres.

So etwas kann auch heute schon passieren, wenn etwa ein Kandidat sehr viele Stimmen bekäme, seine Partei aber an der Fünf-Prozent-Klausel scheitert. Und selbst in der erfolgsverwöhnten CSU gab es solche Fälle, etwa als die inzwischen gestorbenen frühere Landtagspräsidentin Barbara Stamm in Würzburg eine riesige Stimmenzahl holte, aber dennoch kein Mandat bekam, weil es für die CSU zwar für fast alle Direktkandidaten reichte, nicht aber für noch mehr Listenplätze.

Silke Laskowski, Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Kassel und Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags, nannte den Gesetzentwurf "innovativ und komplett neu". Sie hat ein Rechtsgutachten erstellt und zeigte sich überzeugt davon, dass der Entwurf einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten werde. Das Gesetz verfolge ein verfassungsrechtlich legitimiertes Ziel, nämlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, also könne auch die Zielerreichung nicht verfassungswidrig sein.

Katharina Schulze hatte gleich zu Beginn auf die Verfassung hingewiesen, in der in Artikel 118 nicht nur die Gleichberechtigung festgehalten ist, sondern auch steht: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ein männerdominiertes Parlament und eine 18-köpfige Staatsregierung mit nur fünf Frauen sei ein solcher Nachteil.

Zurzeit gehören dem bayerischen Landtag 205 Abgeordnete an, 25 mehr als in der Verfassung vorgesehen, das liegt am bayerischen Wahlrecht mit seinen Ausgleichs- und Überhangmandaten. Doch nicht einmal ein Drittel der Parlamentarier ist weiblich. Nur 55 Frauen sind im Landtag vertreten, 37 davon alleine von Grünen und SPD.

Und es sieht nicht danach aus, als ob der Frauenanteil nach der Landtagswahl im Oktober stark steigen würde. Nur Grüne und SPD besetzen ihre Listen streng paritätisch. Bei der CSU zeichnet sich zwar ein recht großer Umbruch ab, viele ältere Abgeordnete treten nicht mehr an oder wurden nicht mehr nominiert. Deren Nachfolger sind zwar in der Regel jünger - aber wieder Männer. Und weil die CSU in den vergangenen Jahrzehnten fast alle Direktmandate holte, aber es kaum Listenkandidaten ins Parlament schafften, nützt es auch nichts, wenn die eine oder andere Frau dort zwar prominent platziert wird, aber chancenlos ist.

CSU-Chef Markus Söder kann mit der Situation nicht zufrieden sein, immerhin war er mit der Prämisse angetreten, die CSU jünger und weiblicher zu machen. "Durch unseren Gesetzentwurf kommt es zum Schwur", sagte Schulze. Freiwilligkeit reiche nicht, nun könne sich zeigen, wem es ernst sei mit der Gleichberechtigung. 2019 starteten die Grünen schon einmal einen solchen Versuch. Er bekam im Landtag keine Mehrheit.

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