Grenzkontrollen, wie sie die neue schwarz-rote Bundesregierung nun weiter verschärfen will, brauchen viel Personal bei der Polizei und kosten deswegen viel Geld – und zwar auch den Freistaat Bayern. Denn der unterhält seit 2018 wieder eine eigene Grenzpolizei und lässt sie seither Kontrollen vornehmen, für die grundsätzlich der Bund zuständig ist. Eine Rechnung hat der Freistaat dafür bisher nicht nach Berlin geschickt. Das sollte er aber tun oder mit dem Bund zumindest über eine Kostenbeteiligung verhandeln, merkt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem jüngsten Bericht an, der am kommenden Mittwoch Thema im Haushaltsausschuss des Landtags sein wird. Die Grünen bekräftigen diese Kritik.
„Bei so wichtigen Themen muss Ordnung herrschen“, fordert die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Claudia Köhler. „Rein aus Publicitygründen“ habe die Staatsregierung mit der neuen bayerischen Grenzpolizei „wieder einmal viele Doppelstrukturen, viel Bürokratie“ geschaffen. Das binde Personal und Geld, das dann woanders fehle. Der Freistaat verzichte da auf „Hunderte von Millionen Euro“.

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Der ORH beziffert die Kosten für die Grenzpolizei in seinem Bericht zumindest näherungsweise. Demnach hatte die Grenzpolizei im untersuchten Jahr 2023 etwa 870 Beamte, was „Personalkosten von rechnerisch 87,5 Millionen Euro“ entspreche. Dazu seien für den Aufbau der Grenzpolizei von 2018 bis 2023 Kosten von mehr als 53 Millionen Euro etwa für Dienstgebäude und Ausstattung aufgelaufen. Und dieser Aufbau dauert an.
Zuletzt hatte die Grenzpolizei knapp 1000 Beamte, bis 2028 sollen es nach den Plänen von Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) 1500 werden. Sonderfälle sind die beiden Flughäfen in Nürnberg und Memmingen. Diese betreut die bayerische Polizei auch in Grenzangelegenheiten alleine, die Personalkosten dafür gibt der ORH mit zuletzt mehr als 14 Millionen Euro pro Jahr an, Tendenz stark steigend.
Zumindest in den ersten Jahren war der allergrößte Teil der neuen Grenzpolizisten aber auch schon zuvor in Diensten des Freistaats gestanden und nur durch Umstrukturierungen zu der neuen Einheit gekommen. So streifen bayerische Schleierfahnder schon seit den 1990er-Jahren durch die Grenzregionen zu Österreich und Tschechien. Die alte bayerische Grenzpolizei ging 1998 in der Landespolizei auf, weil sie durch die weitgehende Öffnung der Binnengrenzen im Schengenraum ihre Existenzberechtigung verloren zu haben schien. Auch diese alte bayerische Grenzpolizei galt schon als Ausdruck bayerischer Eigenständigkeit gegenüber dem Bund. Sie hatte aber neben dem 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz – der heutigen Bundespolizei – noch mehr eigene Kompetenzen.
Die jetzige Grenzpolizei darf unmittelbar an den Grenzen nur auf Anforderung der Bundespolizei kontrollieren. Nach den Erkenntnissen des ORH gab es seit 2023 mehrere solche Anforderungen durch die Bundespolizei für bestimmte Grenzübergänge in Bayern. „Diese von der Bayerischen Grenzpolizei geleisteten Unterstützungen wurden gegenüber dem Bund nicht abgerechnet“, heißt es im ORH-Bericht. Sehr wohl bezahlen ließ sich der Freistaat hingegen für den Grenzeinsatz der bayerischen Bereitschaftspolizei in den Jahren 2016 bis 2020, als die Bundespolizei den mit der Migrationskrise seit 2015 enorm gestiegenen Anforderungen nicht gewachsen war. Dafür erhielt der Freistaat laut ORH-Bericht insgesamt 17,5 Millionen Euro.