Konsumenten von E-Zigaretten, „Vapes“ und Tabak-Erhitzern müssen in Bayern mit Einschränkungen ihres Lasters im öffentlichen Raum rechnen. Die CSU-Landtagsfraktion will die Nutzung solcher Produkte im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen. Damit soll der Schutz vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche, konsequent ausgeweitet werden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung der Fraktion. Derzeit wird final an einem Antrag im Landtag gearbeitet, aus dem dann ein Gesetzesentwurf und schließlich die Änderung des GSG entstehen könnte. Der Vorstoß soll mit dem bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt sein.
„Gesundheitsschutz darf keine Lücken haben. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern können Einstieg in die Nikotinabhängigkeit sein und gesundheitsschädliche Substanzen freisetzen – auch für Dritte“, teilte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek mit. „Deshalb wollen wir, dass sie künftig unter dieselben Regeln fallen wie herkömmliche Zigaretten.“ Das geplante Vorgehen sei „verhältnismäßig“. Laut Fraktionskreisen sollen ähnliche Gesetzesnovellen auch in einigen weiteren Bundesländern in Vorbereitung sein.

SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren
Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.
Seit dem Jahr 2008 verbietet den Angaben der Fraktion zufolge das GSG das Rauchen von Tabak beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, in Bildungs-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten oder Flughäfen. Für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und auch sogenannte E-Shishas gelte dieses Verbot bislang nicht – im Gegensatz zum Verdampfen von Cannabis-Produkten, das bereits dem Tabakrauchen gleichgestellt sei. Der CSU-Gesundheitspolitiker Bernhard Seidenath teilte mit: „Aerosole aus E-Zigaretten enthalten gesundheitsschädliche, entzündungsfördernde und teils krebserregende Stoffe.“ Außer den Konsumenten seien potenziell auch Menschen in der Umgebung gefährdet.
Mit der Gleichstellung von Tabakrauchen und den neuen Geräten werde eine rechtliche Lücke geschlossen, hieß es darüber hinaus in Fraktionskreisen. Bis dato konnte demnach eine Untersagung in den betroffenen Einrichtungen oder in Gaststätten, auch etwa in Bierzelten, zwar über das Hausrecht geregelt werden; in Streitfällen aber ohne gesetzlich verankerte Handhabe. Inwiefern der Aspekt Shisha-Bars im geplanten Gesetzesentwurf ausgestaltet wird, ist anscheinend noch offen; derlei Lokale sind derzeit zulässig, wenn in den Pfeifen kein Tabakzusatz dabei ist. Dem Vernehmen nach ist wohl kein Verbot dessen beabsichtigt, was jetzt schon erlaubt ist.

