KriminalfälleDiese Gerichtsprozesse bewegten Bayern 2024

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Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna W. im Landgericht Traunstein. Der gewaltsame Tod der jungen Medizinstudentin im Oktober 2022 hatte die Menschen im Chiemgau und weit darüber hinaus erschüttert.
Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna W. im Landgericht Traunstein. Der gewaltsame Tod der jungen Medizinstudentin im Oktober 2022 hatte die Menschen im Chiemgau und weit darüber hinaus erschüttert. Uwe Lein/dpa

Die verschwundene hochschwangere Alexandra R., der Mord an Hanna W., der Tod einer Doppelgängerin: Diese und weitere spektakuläre Fälle wurden vor bayerischen Gerichten verhandelt.

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Sie sind rätselhaft, aufwühlend, schockierend oder einfach nur tragisch: Acht Kriminalfälle, die Bayern im Jahr 2024 bewegt haben.

Vergewaltigung und Tötung im Kinderheim in Wunsiedel

Es stand Aussage gegen Aussage am Landgericht Hof. Da war der angeklagte 26-Jährige, der zugegeben hatte, in einer Aprilnacht 2023 in das früher von ihm selbst bewohnte St. Josef-Kinderheim in Wunsiedel eingebrochen zu sein und dort eine zehnjährige Bewohnerin vergewaltigt zu haben. Eine Erzieherin fand das Mädchen am nächsten Morgen tot im Bett eines damals elfjährigen Mitbewohners. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger ausrichten, mit ihrem Tod nichts zu tun zu haben. Er sei nach der Vergewaltigung geflohen.

Aber dann war da eben auch der Junge, in dessen Zimmer die Leiche lag. Er war bei der Vergewaltigung zugegen, sagte er aus, insoweit stimmte seine Version mit jener des Erwachsenen überein. Er gestand auch, seine Mitbewohnerin erdrosselt zu haben. Nur warf der Junge dem Angeklagten vor Gericht vor, ihn dazu gezwungen zu haben, um sich einer Zeugin der Vergewaltigung zu entledigen. Das Gericht schenkte dem Erwachsenen Glauben. Eine Beteiligung an der Tötung könne ihm nicht nachgewiesen werden, hieß es in der Begründung des Urteils, das unter anderem wegen Vergewaltigung siebeneinhalb Jahre Gefängnis lautete.

Ein elfjähriges Mädchen wurde in einem Wunsiedler Kinderheim vergewaltigt und getötet. In diesem Jahr fand vor Gericht die Aufarbeitung der Tat statt.
Ein elfjähriges Mädchen wurde in einem Wunsiedler Kinderheim vergewaltigt und getötet. In diesem Jahr fand vor Gericht die Aufarbeitung der Tat statt. Daniel Vogl/dpa

Maßgeblich war dabei das Gutachten eines aussagepsychologischen Sachverständigen zu der Glaubwürdigkeit des Jungen. Der Experte konnte diese, wie er in einer selten erlebten Schelte gegen die oberfränkischen Ermittler erläuterte, nämlich gar nicht bewerten, weil deren Befragungen dem „internationalen Standard“ nicht entsprochen hätten, der Junge von ihnen „moralisch manipuliert“ worden sei und sie „massiven Befragungsdruck“ ausgeübt hätten.

Eine Revision des Urteils durch einen Nebenkläger hat der Bundesgerichtshof im Oktober verworfen. Ein weiteres Ermittlungsverfahren in dem Fall wegen möglicher Pflicht- und Fürsorgeverletzungen von Aufsichtspersonen und Behörden hat die Staatsanwaltschaft Hof eingestellt. Max Weinhold

Mord ohne Leiche – das Verschwinden der Alexandra R.

Die länglichsten Ausführungen eines der beiden Angeklagten erlebte man in einer kurzen Unterbrechung, als Ugur T. zwei anwesenden Justizbeamten sein Leid über das Lunchpaket klagte, das man ihm aus der Untersuchungshaft an Verhandlungstagen mitgegeben hatte. Der ansonsten stoisch dasitzende Mann wirkte über seine Verpflegung richtiggehend verärgert, seine Beschwerde half allerdings nicht: Er möge sich damit bitte an die Haftanstalt wenden, erklärten ihm die Beamten.

Anschließend schwieg er wieder, 33 Verhandlungstage lang und ebenso beharrlich wie sein Mitangeklagter, Dejan B. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, die hochschwangere Nürnbergerin Alexandra R. vor dem entscheidenden Gerichtstermin in einem Streit um Geld aus Immobiliengeschäften entführt und getötet zu haben.

Zwei Männer wurden in Nürnberg wegen Mordes an einer schwangeren Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Leiche wurde nie gefunden.
Zwei Männer wurden in Nürnberg wegen Mordes an einer schwangeren Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Leiche wurde nie gefunden. Daniel Karmann/dpa

Wie bereits vorher eine Sonderkommission betrieb auch Richter Gregor Zaar am Landgericht Nürnberg-Fürth einen enormen Aufwand, um zu ergründen, was am 9. Dezember 2022 geschehen ist, dem Tag von Alexandra R.s Verschwinden. Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen glichen dabei zeitweise einem bizarren Kammerspiel; etwa, als Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether einen Schulfreund der Vermissten im Verhandlungssaal verhaften ließ, der sie – anders als in jeder Befragung zuvor angegeben – nach ihrem Verschwinden doch noch einmal gesehen haben wollte. Oder, als sich ihr Lebensgefährte mit einem Ultraschallbild des ungeborenen Kindes auf dem T-Shirt auf den Zeugenstuhl setzte.

Was Alexandra R. an dem Dezembertag wirklich passiert und wo sie verblieben ist, ließ sich vor Gericht nicht klären. Ihrem früheren Geschäftspartner Ugur T. und ihrem Ex-Lebensgefährten Dejan B. half das Schweigen trotzdem nicht: Das Gericht verurteilte beide unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision gegen das Urteil läuft. Max Weinhold

Tödliche Schüsse auf dem Schulhof in Lohr

Es war eine dieser Taten, wie sie in trauriger Regelmäßigkeit Debatten lostreten über die manchmal vermeintliche, manchmal tatsächliche Verrohung junger Menschen: Ein 14-jähriger Schüler erschießt auf dem Pausenhof einer Mittelschule im unterfränkischen Lohr am Main einen gleichaltrigen Klassenkameraden. Dass es so gewesen ist am 8. September 2023, ließ der Jugendliche am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Würzburg über seine Verteidiger einräumen. Warum er seinen Mitschüler getötet hat, das ließ er aber unbeantwortet.

Auf einem Schulgelände in Lohr am Main wurde im September 2023 ein 14-Jähriger von einem Mitschüler erschossen.
Auf einem Schulgelände in Lohr am Main wurde im September 2023 ein 14-Jähriger von einem Mitschüler erschossen. Pia Bayer/dpa

Und so standen einander zwei Versionen gegenüber: Die Staatsanwaltschaft hielt den Jungen für einen Nachahmer des US-Serienmörders Jeffrey Dahmer, wie – zum Ärger der Verteidiger – schon lange vor Prozessbeginn Medienberichten zu entnehmen war.

Die Anwälte betrachteten stattdessen vielmehr einen Streit bei einem missglückten Waffendeal zwischen Opfer und Täter als ursächlich. Die Jeffrey-Dahmer-These verwarf die Staatsanwaltschaft nach der Anhörung von Zeugen und Auswertung von Sprachnachrichten, das Gericht verurteilte den Jungen dennoch wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe. „Es tut mir leid, dass ich Gott gespielt habe“, sagte der Angeklagte Anwesenden zufolge in seinem letzten Wort.

Für die Eltern des ermordeten Jungen ist das Urteil kaum ein Trost. „Ich bin auch tot seit dem achten September 2023“, sagte der Vater nach dem Urteil. Max Weinhold

Tod einer Doppelgängerin

Khadija O. musste sterben, weil sie ihrer Mörderin ähnlich sah. Schahraban K. plante „ohne Gnade“ den Tod ihrer Doppelgängerin, um ein neues Leben anzufangen und ihrer strengen, jesidischen Familie zu entkommen. Deshalb brachte sie Sheqir K. dazu, die junge Frau brutal mit 56 Messerstichen zu ermorden. So lautete die Anklage. Ein grausamer Mord, ein irrwitziger Plan und als Motiv das Leid einer unterdrückten Frau.

Schahraban K., hier im Ingolstädter Landgericht, plante dem Urteil zufolge den Tod einer jungen Frau, die ihr ähnlich sah.
Schahraban K., hier im Ingolstädter Landgericht, plante dem Urteil zufolge den Tod einer jungen Frau, die ihr ähnlich sah. Cornelia Hammer/dpa

Noch vor dem ersten Prozesstag wurden Netflix-Serien geplant, der Zuschauerraum im Landgericht Ingolstadt war fast jeden Tag voll. Je länger der Prozess aber dauerte, desto verwirrender wurde er. Selbst das Gericht stellte fest, dass sich Opfer und Täterin gar nicht zum Verwechseln ähnlich sahen. An einem Tag durfte Schahraban K. ihre Eltern treffen, weinte bitterlich in ihren Armen und wollte sie kaum gehen lassen. Und vor dieser Familie wollte sie fliehen?

Bizarre Züge nahm der Prozess an, als ein Magier als Zeuge geladen war, weil kurzfristig die fantasievolle Theorie aufkam, K. hätte Khadija O. für einen Zauber als ein Menschenopfer benötigt.

Nicht alle Fragen wurden aufgeklärt, sagte der Richter in der Begründung seines Urteils. Das Gericht aber sieht es als erwiesen an, dass Schahraban K. den Mord plante, um unterzutauchen und Sheqir K. ihn ausführte. Schahraban K. habe vielleicht nicht nach einer Doppelgängerin gesucht, aber nach einer Frau, die ihr ähnlich sah, sagte der Richter. Ihre Eltern würden sich um sie sorgen, ja, aber sie habe sich auch in ihrer Freiheit eingeschränkt gefühlt und sei nach der Trennung von ihrem Verlobten verzweifelt gewesen. Mit dem angeblich strengen Jesidentum habe all das nichts zu tun, mit Magie auch nicht.

Urteil im Doppelgängerin-Prozess
:Eine Tat, die es so noch nie gab

Lebenslang müssen Schahraban K. und Sheqir K. ins Gefängnis für einen Mord, den sie plante und er ausführte. Der Richter beurteilt das Motiv der Angeklagten als „besonders verachtenswert“. Doch auch nach dem Urteil bleiben Fragen.

SZ PlusVon Lisa Schnell

Beide Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Schahraban K. wird wohl die ganzen 15 Jahre absitzen müssen, bei ihr stellte der Richter eine besondere Schwere der Schuld fest, bei ihrem Komplizen nicht. Eine Frage aber blieb bis zum Schluss: Warum mordete Sheqir K. für eine Frau, die er nicht mal zwei Wochen kannte? Darauf hatte auch der Richter keine Antwort. Lisa Schnell

Mord bei Schloss Neuschwanstein

Das Schloss kennt jeder, auch deshalb fand der Prozess gegen Troy B. weltweit Beachtung. Und dann war es ja auch ein US-Amerikaner, der die laut Richter „unfassbare Tat“ an zwei Landsfrauen gestand: Der zum Zeitpunkt der Verhandlung 31-Jährige war angeklagt, eine der beiden Touristinnen in die Pöllatschlucht hinuntergestoßen zu haben, als sie ihrer Freundin zu Hilfe eilte. Diese zweite Touristin würgte er zuvor mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit und vergewaltigte sie, ehe er sie ebenfalls unweit der Marienbrücke über die Klippe stürzte. Sie starb am selben Abend im Krankenhaus.

Mord vor Märchenkulisse: In der Nähe von Schloss Neuschwanstein griff ein US-Tourist zwei Frauen an. Eine starb.
Mord vor Märchenkulisse: In der Nähe von Schloss Neuschwanstein griff ein US-Tourist zwei Frauen an. Eine starb. Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Versuchter Mord, Mord, Vergewaltigung, insgesamt stellte der Vorsitzende Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird Troy B. das Gefängnis voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren verlassen. Selten konnten Ermittler ein Verbrechen so minutiös rekonstruieren, was auch daran lag, dass der Angeklagte mehrere Handys, Festplatten, auch ein Notebook mit sich bei seinem Urlaub in Deutschland führte. So fanden die Fahnder nicht nur seine exakten Aufenthaltsorte heraus, ihnen offenbarte sich auch sein Faible für Gewaltpornografie – selbst seine kleine Schwester hatte er mit versteckter Kamera nackt im Badezimmer gefilmt.

Die beiden Touristinnen waren Zufallsopfer, er lockte sie mit dem Versprechen auf eine gute Aussicht auf einen abgelegenen Pfad an der Pöllatschlucht und fiel über eine der Freundinnen her – selbst die Vergewaltigung filmte Troy B. noch mit dem Handy. Er ließ erst ab, als er von Wanderern gestört wurde, die später auch den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung des Täters auf einem Wanderweg zurück zum Parkplatz geben. „Der Angeklagte war bereit, über Leichen zu gehen“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung – wohl um seine bizarren sexuellen Fantasien Realität werden zu lassen. Florian Fuchs

Dreifachmord von Langweid

Ein über Jahre schwelender Nachbarschaftsstreit, der eskaliert: Am Ende erschießt Gerhard B. drei Nachbarn und verletzt zwei weitere Menschen schwer – das Gericht verhängt eine lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Viel geht es um die Psyche des damals 65 Jahre alten Sportschützen, der sich ständig mit seinen Nachbarn anlegte und nicht einmal mehr richtig mit seiner Frau sprach.

„Eiskalt“ nennt der Staatsanwalt sein Vorgehen: Demnach wartet B. im Treppenhaus auf ein Nachbars-Ehepaar, das gerade nach Hause kommt. Er schießt zunächst aus einer Distanz von nur 70 Zentimetern, so rekonstruieren es die Ermittler, in das Genick des Mannes. Dann dreht er sich um und feuert zweimal auf dessen Ehefrau. Er geht ein Stockwerk tiefer und schießt auf Höhe des Türspions in eine Wohnung, wodurch er eine weitere Nachbarin tötet, die gerade sehen wollte, was im Flur los war. Anschließend fährt Gerhard B. zum Sohn der Nachbarin, um auch ihn und seine Lebensgefährtin zu erschießen. Mit Schüssen durch deren Wohnungstür verletzt er beide schwer.

"Eiskalt" nannte der Staatsanwalt das Vorgehen des Sportschützen Gerhard B.
"Eiskalt" nannte der Staatsanwalt das Vorgehen des Sportschützen Gerhard B. Stefan Puchner/dpa

Der Verteidiger geht in seinem Plädoyer auf die zunehmend soziale Isolation des Angeklagten ein. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit will das Gericht aber nicht erkennen. Der Rentner, so hatte es zuvor der Staatsanwalt geschildert, habe zielgerichtet gewartet, bis seine Nachbarn nach Hause kamen, dann sei er zu seinem Waffenschrank gegangen, habe seine Waffe entnommen, sie geladen, habe ein Ersatzmagazin geladen und den Schalldämpfer sowie einen Ohrenschutz geholt. So sehe keine Affekttat aus.

Am Ende der Verhandlung verliest die Nebenklagevertreterin ein an den Angeklagten gerichtetes Schreiben des 15 Jahre alten Sohnes des getöteten Ehepaars: Nie mehr könne er mit seinen Eltern und dem Wohnwagen in den Urlaub nach Italien, nie mehr mit ihnen Ausflüge machen. Der Angeklagte habe grundlos Streit angefangen und die Familie grundlos bedroht. „Ich hoffe“, schreibt der Jugendliche, „Sie bleiben für immer weggesperrt.“ Florian Fuchs

Tödliche Schleusung von Ampfing

Die kenternden Schlauchboote im Mittelmeer scheinen für viele Menschen sehr weit weg zu sein, doch in der Nacht auf den 13. Oktober 2023 hat ein Unfall mitten in Oberbayern, auf der A 94 bei Ampfing, ein grelles Schlaglicht auf das menschenverachtende und manchmal tödliche Geschäft der Schleuserbanden geworfen. Mit dem Tod von sieben Geflüchteten aus Syrien und der Türkei hat sich das Landgericht Traunstein im Herbst und Winter 2024 in gleich zwei Strafprozessen beschäftigt.

Im ersten Prozess stand der Fahrer des Unfallfahrzeugs wegen Mordes vor Gericht. Er hatte mit 22 Migranten in seinem neunsitzigen Mercedes-Van die Flucht vor einer Zivilstreife der Bundespolizei ergriffen, dabei zeitweise auf 180 Stundenkilometer beschleunigt und war dann viel zu schnell in die Ausfahrt bei Ampfing gefahren, wo sich der Wagen überschlug und unter anderem ein zuvor herausgeschleudertes kleines Kind unter sich begrub. Der Fahrer selbst war als einziger angeschnallt und hat den Unfall mit einem gebrochenen Arm überstanden. Das Traunsteiner Schwurgericht kam nach mehreren Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass er den Tod seiner Passagiere nicht billigend in Kauf genommen hat, also nicht als Mörder zu verurteilen war. Stattdessen verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Gefängnis wegen Einschleusens mit Todesfolge.

Sieben Menschen starben bei dem Unfall in einem völlig überfüllten Van.
Sieben Menschen starben bei dem Unfall in einem völlig überfüllten Van. Sven Hoppe/dpa

Wegen dieses Tatbestands beim gleichen Unfall standen dann im zweiten Prozess drei weitere Männer vor einer Traunsteiner Jugendkammer, denn einer von ihnen war zur Zeit des Unfalls noch minderjährig. Auch diese drei Männer waren einst selbst aus Syrien nach Österreich ausgewandert. In der Unglücksnacht fuhren sie dem tödlichen Transport in einem anderen Auto voraus und spähten als sogenannte Scoutfahrer die Route aus. Unter anderem entdeckten sie eine deutsche Grenzkontrolle bei Simbach und leiteten den Van mit den Migranten deswegen über Burghausen um. Die Ermittler kamen ihnen auf die Spur, weil der spätere Todesfahrer über sein Handy mit ihnen kommuniziert hatte. Der Fahrer des Scoutfahrzeugs hatte ihn für 300 Euro pro Passagier angeworben und war der Hauptorganisator der Schleusung. Das Gericht verurteilte ihn im Dezember zu 14 Jahren Gefängnis, die beiden Mitfahrer erhielten jeweils fünf Jahre Haft. Matthias Köpf

Der Mord an Hanna W.

Schon der gewaltsame Tod der jungen Medizinstudentin Hanna W. im Oktober 2022 hatte die Menschen im Chiemgau und weit darüber hinaus erschüttert. Nachdem Hanna bis in die frühen Morgenstunden in einem Club im kleinen Aschau im Chiemgau gefeiert hatte, war ihre Leiche im Fluss Prien gefunden worden. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwälte aus dem nahen Rosenheim hatten äußerst umfangreiche Ermittlungen aufgenommen und schließlich einen nächtlichen Jogger vor Gericht gebracht, den sie schon kurz nach der Tat zunächst als Zeugen gesucht und vernommen hatten. Der von vielen Medien äußerst intensiv begleitete und von zahlreichen Menschen genau verfolgte Mordprozess vor dem Landgericht Traunstein zog sich bis zum Urteil im März 2024 über mehr als fünf Monate und mehr als 30 Verhandlungstage hin.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess um den Tod von Hanna W. war groß.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess um den Tod von Hanna W. war groß. Uwe Lein/dpa

Es ist ein Indizienprozess geblieben, Beweise wie DNA-Spuren oder belastbare Zeugenaussagen zur Tat gab es nicht. Andere Aussagen dazu, wie sich der junge Angeklagte nach jener Nacht verhalten hatte und was er wann wissen und wem gesagt haben konnte, blieben umstritten.

Der Schuldspruch gegen Sebastian T. und die neun Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Verdeckungsabsicht sind bis heute nicht rechtskräftig. Schon in der letzten Phase des Prozesses saß ein Spezialist für Revisionsverfahren hinten im Saal. Die Familie des Angeklagten hatte zusätzlich zu den beiden gerichtlich bestellten Pflichtverteidigern die Anwältin Regina Rick als Verteidigerin hinzugezogen, die weitere Gutachten verlangte und sich im Bemühen um Revisionsgründe immer wieder juristische und zuweilen fast ins Persönliche gehende Scharmützel mit der Vorsitzenden Richterin lieferte. Zuletzt lagen die rund 2000 Seiten starken Gerichtsakten beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der eine Stellungnahme für den Bundesgerichtshof abgeben muss. Benedikt Warmbrunn

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